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Frage zur Anlage KAP

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    Frage zur Anlage KAP

    Schönen guten Tag.

    Ich hoffe, ich nutze den richtigen Bereich und eröffne auch kein Thema, was es schon unzählige Male gibt.
    Leider hab ich über die Suche nicht konkret das finden können, was dieses Thema erspart hätte. Sollte ich daneben liegen, bitte ich um Entschuldigung.

    Ich wurde vom Finanzamt aufgefordert, die Anlage KAP von 2016 nachzureichen. Ich besitze Aktien im Ausland und da ich in diesem Zeitraum welche verkauft habe, werde ich wahrscheinlich zur Kasse gebeten.
    Nun aber meine Frage: Ist es über Elster möglich, nur diese Anlage an das Finanzamt zu schicken? Für gewöhnlich nutze ich Steuer Start, aber da ist dieses Formular nicht inbegriffen.
    Somit ruhen meine Hoffnungen auf ElsterFormular, aber da finde ich unter Hilfe nur was über die Anlage, aber nicht das Formular selbst.


    Mit höflichen Grüßen

    #2
    Nein, das ist nicht möglich. Du musst mit Elsterformular (oder Mein Elster) immer die volle Steuererklärung einreichen.

    Natürlich kannst Du Dir die Anlage auch als pdf holen (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/c...%2Fest%2Fest16 ), ausfüllen und dann über Mein Elster mit dem Formular "Belegnachreichung" einreichen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe. Das ist fantastisch.

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        #4
        Hallo,

        Ich besitze Aktien im Ausland und da ich in diesem Zeitraum welche verkauft habe, werde ich wahrscheinlich zur Kasse gebeten.
        Und was ist mit Dividenden? Gab es keine?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Leider nicht. Ich habe mir die Aktien sonst auch mit dem Lohn auszahlen lassen, aber in dem o.g. Jahr eben von mir aus verkauft.

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            #6
            Hallo,

            so ganz verstehe ich es noch nicht, aber vielleicht drückst du dich auch nur etwas ungeschickt aus.

            Ich vermute, dass es Mitarbeiteraktien sind (zu Sonderkonditionen, mit Rabatt, mit Gratiszugabe o.ä.). Und diese werden immer mit dem Lohn ausgezahlt (besser: versteuert).
            Gleichzeitig besitzt man die Aktien dann aber auch, und Wertveränderungen beim Verkauf sowie ggf. Dividenden sind steuerpflichtig (im Jahr des Zuflusses).

            Offenbar hat das Finanzamt darüber, dass sich Aktien im Bestand befinden, eine Meldung erhalten, und da das Finanzamt nun schon einen Verdacht hat solltest du es spätestens jetzt korrekt erklären, ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist - vorsichtig gesagt - nicht weit entfernt.
            Noch etwas positives: Solange du unter dem Sparer-Pauschbetrag liegst (tust du das?) ist es meiner Meinung nach gar kein Problem. Dann sollte ein einfacher Beleg über die Höhe der Kapitalerträge reichen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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