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Angabe von Fahrtkosten für nicht gekaufte Immobilien zur Vermietung
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Du musst natürlich beachten, dass die Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der tatsächlich gekauften Wohnung Anschaffungskosten sind.
Die Fahrtkosten für die Suche nach einem Vermietungsobjekt oder zu Treffen mit einem Makler sind im Zusammenhang mit einer erworbenen Immobilie
Anschaffungskosten, im Zusammenhang mit nicht erworbenen Vermietungsobjekten dagegen sofort abziehbare Werbungskosten (BFH-Urteil vom
10.3.1981, VIII R 195/77)
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Vielen Dank für die schnelle Info.
Alles klar, ich habe die Zeile 50 in Anlage V so verstanden, dass die eingetragenen Werbungskosten direkt dem Objekt zugeordnet werden müssen. Dann ordne ich die Fahrtkosten für die Besichtigungen der nicht gekauften Immobilien der gekauften Immobilie zu. Wäre das dann korrekt?
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Kosten für eine nicht erworbene Immobilie kann ich hier wohl nicht geltend machen,
Auch bei der Anlage V gibt es die Position Sonstiges (Zeile 50).
Mit ElsterFormular kannst du für 2020 allerdings gar nicht mehr erklären, das Programm wurde eingestellt.
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Angabe von Fahrtkosten für nicht gekaufte Immobilien zur Vermietung
Hallo,
ich habe im letzten Jahr eine Immobilie zur Vermietung erworben. Um sie zu finden habe ich mehrere andere Immobilien besichtigt. In welcher Anlage und an welcher Stelle kann ich die Fahrtkosten zu den besichtigten aber nicht gekauften Immobilien geltend machen?
In Anlage V finde ich leider nur einen Reiter Werbungskosten, die ich einer gekauften Immobilien zuordnen kann - Kosten für eine nicht erworbene Immobilie kann ich hier wohl nicht geltend machen, korrekt? Wo aber dann? Bei den sonstigen Werbungskosten in Anlage N?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
Lars Hellmich
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