Hallo,
mein Mann ist in einer anderen Stadt dauerhaft auf einer Baustelle tätig. Er hat dort eine Wohnung die er bezahlt und vom Arbeitgeber erstattet bekommt. Am Wochenende kommt er nach Hause und fährt sonntags retour.
Im ersten Jahr der doppelten Haushaltsführung haben wir für drei Monate verpflegungsmehraufwendungen angesetzt plus Aufwendungen wie Möbel, Rasierer etc für die Zweitwohnung.
Die letzten Jahre haben wir dann nur noch zusätzliche Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt, zB. Kauf einer Lampe oder so.
In der lohnsteuerbescheinigung 2018 steht in Zeile 20"steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit" ein Betrag.
Darf ich Werbungskosten dagegen rechnen?
Wir wissen nicht, ob das richtig ist.
Wird sonst dieser Zuschuss auf die Bruttoeinnahmen draufgerechnet?
Dachte schon, aber Elster macht das komischerweise nicht.
Wie verfahren wir?
Danke für Tipps und infos.
mein Mann ist in einer anderen Stadt dauerhaft auf einer Baustelle tätig. Er hat dort eine Wohnung die er bezahlt und vom Arbeitgeber erstattet bekommt. Am Wochenende kommt er nach Hause und fährt sonntags retour.
Im ersten Jahr der doppelten Haushaltsführung haben wir für drei Monate verpflegungsmehraufwendungen angesetzt plus Aufwendungen wie Möbel, Rasierer etc für die Zweitwohnung.
Die letzten Jahre haben wir dann nur noch zusätzliche Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt, zB. Kauf einer Lampe oder so.
In der lohnsteuerbescheinigung 2018 steht in Zeile 20"steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit" ein Betrag.
Darf ich Werbungskosten dagegen rechnen?
Wir wissen nicht, ob das richtig ist.
Wird sonst dieser Zuschuss auf die Bruttoeinnahmen draufgerechnet?
Dachte schon, aber Elster macht das komischerweise nicht.
Wie verfahren wir?
Danke für Tipps und infos.
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