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Fotograf/Kleingewerbe Anlage S oder G?

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    Fotograf/Kleingewerbe Anlage S oder G?

    Hallo zusammen,
    vorweg, ja, ich weiß, es gibt den Begriff Kleingewerbe so nicht, das soll nur verdeutlichen, dass ich das angemeldete Gewerbe nur nebenberuflich ausführe, also einen Hauptjob habe, und mit den Einnahmen des Gewerbes unter dem Freibetrag für die Gewerbesteuer bleibe. Für 2019 habe ich meine Steuererklärung inkl EÜR von einer Steuerberaterin machen lassen und mich daher nicht wirklich mit der Thematik beschäftigt. Für 2020 möchte ich es mit Elster nun selber machen. Beim Ausfüllen der Formulare bin ich direkt auf folgendes Problem gestoßen:
    • nach der Definition, die ich für Anlage S und G gefunden habe, müsste ich meiner Meinung nach Anlage G verwenden, da ich nicht freiberuflich tätig bin
    • den Unterlagen der Steuerberaterin nach hat sie Anlage S verwendet
    Welches Formular ist denn nun das richtige? Ich habe ja ein Gewerbe angemeldet.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.


    #2
    Einkünfte aus einem Gewerbe gehören in die Anlage G.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Einkünfte aus einem Gewerbe gehören in die Anlage G.
      So würde ich das auch sehen. Hat die Steuerberaterin das nun also falsch gemacht?

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        #4
        Vielleicht hat sie die Tätigkeit aus irgendwelchen Gründen anders eingeordnet. Das ist aber jetzt kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

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          #5
          Nur Fotografen, die künstlerisch tätig sind, sollten die Anlage S verwenden.

          https://www.gewerbe-anmelden.info/be...stige/fotograf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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