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Kapitalerträge, Zeile 73, Seite 3, Hauptvordruck

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    Kapitalerträge, Zeile 73, Seite 3, Hauptvordruck

    Unter dem Elster-Formular ist vermerkt:
    "Zu diesen Einkünften gehören ebenfalls Ihre gesamten Kapitalerträge, auch soweit sie bereits abgeltend besteuert wurden. Bitte tragen Sie die gesamten Kapitalerträge vor Abzug des Sparer-Pauschbetrags ein. "
    D.h. es sollen die Kapitalerträge gem. Zeile 7 Anlage KAP eingetragen werden?
    Oder die Gewinne bei Kapitalerträgen gem. Zeile 8 Anlage KAP?
    Und eine wichtige Frage: was ist mit Verlustvorträgen? D.h. wenn jemand aus 2008 einen Verlustvortrag bei Kapitalertägen zB iHv 10000 Euro hatte und nun in 2009 ca 2000 Euro Gewinn. Müsste aufgrund des Verlustvortrags nicht eine NULL in Zeile 73 eingetragen werden?
    Für Hinweise: danke im Voraus!

    #2
    AW: Kapitalerträge, Zeile 73, Seite 3, Hauptvordruck

    Eine Antwort ist nur erforderlich, wenn außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wird. Um den Eigenanteil berechnen zu können, benötigt das Finanzamt Angaben zu den gesamten KAPITALERTRÄGEN, wie es in Zeile 73 auch steht. Und zwar alle Kapitalerträge, auch die die in Zeile 7 nicht aufgeführt sind.

    Gruß
    Bolletax
    Zuletzt geändert von Bolletax; 27.07.2010, 21:24.

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