Liebe Elster Experten,
Ich habe im Jahr 2009 zusätzlich zu meinem normalen deutschen Einkommen auch ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in England erhalten, für welches das englische Unternehmen auch dort die Steuern etc. für mich abgeführt hat. Mein Wohnsitz ist in Deutschland. Das Einkommen ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland nicht steuerpflichtig, wird aber bei der Progression berücksichtigt. Ich muss es deshalb in Anlage N, Zeile 21 angegeben. Die Steuerberechnungsfunktion von Elster liefert so bereits das korrekte Ergebnis. Meine Frage ist, ob ich trotzdem zusätzlich auch noch die Anlage AUS ausfüllen muss? Falls ja, in welcher Zeile?
Fast die gleiche Frage habe ich auch bezüglich erhaltener ausländischer Dividenden, für die kein Steuerabzug in Deutschland erfolgt ist. Da in diesem Fall auch im Ausland kein Steuerabzug erfolgte, gilt kein DBA und die Dividende muss ich in Deutschland versteuern. Die Dividende muss ich in Anlage KAP, Zeile 15 angeben. Die Steuerberechnungsfunktion liefert so ebenfalls das richtige Ergebnis. Auch hier ist meine Frage, ob ich trotzdem zusätzlich Angaben in Anlage AUS machen muss, und falls ja in welcher Zeile?
Für eine kurze Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Ich habe im Jahr 2009 zusätzlich zu meinem normalen deutschen Einkommen auch ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in England erhalten, für welches das englische Unternehmen auch dort die Steuern etc. für mich abgeführt hat. Mein Wohnsitz ist in Deutschland. Das Einkommen ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland nicht steuerpflichtig, wird aber bei der Progression berücksichtigt. Ich muss es deshalb in Anlage N, Zeile 21 angegeben. Die Steuerberechnungsfunktion von Elster liefert so bereits das korrekte Ergebnis. Meine Frage ist, ob ich trotzdem zusätzlich auch noch die Anlage AUS ausfüllen muss? Falls ja, in welcher Zeile?
Fast die gleiche Frage habe ich auch bezüglich erhaltener ausländischer Dividenden, für die kein Steuerabzug in Deutschland erfolgt ist. Da in diesem Fall auch im Ausland kein Steuerabzug erfolgte, gilt kein DBA und die Dividende muss ich in Deutschland versteuern. Die Dividende muss ich in Anlage KAP, Zeile 15 angeben. Die Steuerberechnungsfunktion liefert so ebenfalls das richtige Ergebnis. Auch hier ist meine Frage, ob ich trotzdem zusätzlich Angaben in Anlage AUS machen muss, und falls ja in welcher Zeile?
Für eine kurze Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Kommentar