Mein Eintrag zum Häuslichen Arbeitszimmer wird in der Anlage EÜR nicht akzetiert. Begründung: "bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig". Meine Rechtsform ist "sonstige jurstische Person des privaten Rechts" - d.h. ich bin selbstständiger Einzelunternehmer (Gewerbe: Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsberatung, Videoproduktion) ohne weitere Rechtsform und mein Arbeitszimmer (Teil der Eigentumswohnung) ist zugleich auch der Unternehmenssitz. Hier stehen die Rechner, mein Schreibtsch, hier lagere ich die Kameras etc. Soll ich das Arbeitszimmer in der Anlage AVEÜR eintragen - aber wie berechne ich den "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums"??
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Häusliches Arbeitszimmer
Einklappen
X
-
Meine Rechtsform ist "sonstige jurstische Person des privaten Rechts" - d.h. ich bin selbstständiger Einzelunternehmer
Wenn dir die Eigentumswohnung selbst gehört, kannst du die AfA geltend machen. Das führt in der Regel dazu, dass das Arbeitszimmer Betriebsvermögen wird.
ElsterFormular steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar