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Ob die sich allerdings auswirken, ist eher zweifelhaft, da der Höchstbetrag -meist- schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht wird. Aber das siehst Du ja bei Deiner Steuerberechnung.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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