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Hartz IV und dazuverdienen

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    Hartz IV und dazuverdienen

    Hallo Zusammen,

    ich sollte für meine Mutter die Steuerklärung mit Elster fürs letzte Jahr machen und habe etwas Schwierigkeiten damit, vorallem deshalb weil bei ihr das letzte Jahr so chaotisch war und es gab viele Änderungen.

    Sie bekam Hartz IV in unterschiedlicher Höhe, weil sie jeden Monat noch auf Steuerkarte dazuverdiente.

    Auch war es so, dass sie zwischen 01.01.09-06.08.09 einen Job hatte. Von 14.08.-30.09 einen anderen und dann ab 01.10. wieder einen anderen den sie jetzt immernoch hat und der sie auch aus Hartz IV rausgeholt hat. Für November und Dezember bekam sie keine Leistungen mehr nach Hartz IV.

    Meine Frage ist jetzt, kann ich das alles auf Elster erfassen bzw. was muss alles angegeben werden und was nicht?

    Vielen-Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

    Gruß
    Richiefan

    #2
    AW: Hartz IV und dazuverdienen

    Hallo Richiefan,

    zu jedem dieser Jobs sollte es eine Lohnsteuerbescheinigung geben. Die Daten daraus musst du alle einzeln in der Anlage N bzw. deren Unterformulare eintragen.

    ALG 2-Bezüge sind steuerfrei und unterliegen auch nich dem Progressionsvorbehalt; sie müssen in der Steuererklärung NICHT angegeben werden.

    Wenn bei den Jobs auch ein pauschal besteuerter Minijob dabei war (landläufig 400-Euro-Job genannt, WICHTIG: ohne Lohnsteuerkarte), so muss auch das nicht angegeben werden.

    Wenn die gesamten Einkünfte laut Steuerkarten/Lohnsteuerbescheinigungen unter ca. 8000 lagen (vermute ich hier), braucht eigentlich nichts weiter eingetragen zu werden; es gibt sowieso die gezahlten Steuern komplett zurück, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen würden sich nicht weiter auswirken.

    Wenn überhaupt keine Steuern abgeführt wurden (weil der Lohn recht niedrig war), besteht gar kein Grund und wahrscheinlich auch keine Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärungspflicht hängt aber noch mit anderen Dingen zusammen, vergleiche etwa: http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/0/201

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 29.07.2010, 15:04.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Hartz IV und dazuverdienen

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Ich werds mal versuchen und hoffe, dass mir die Plausibilitätsprüfung keinen Ärger macht!

      Viele Grüße
      Richiefan

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        #4
        AW: Hartz IV und dazuverdienen

        Hallo Stefan,

        hab alles soweit eingegeben war kein Problem. Jetzt ist nur ein anderes Problem aufgetaucht. Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung von einem Minijob, obwohl keine Lohnsteuer abgeführt wurde.

        So wie Du geschrieben hast, muss das nicht angegeben werden, aber ein Minijob sollte doch ohne Lohnsteuerkarte sein.

        Angeben kann ich es aber sowieso nicht, denn ohne einbehaltene Lohnsteuer nimmt mir das das Programm nicht.

        Die gesamten Einkünfte sind wie Du vermutet hast, unter 8.000 Euro.

        Danke im voraus.
        Gruss
        richiefan

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          #5
          AW: Hartz IV und dazuverdienen

          Hallo Richiefan,

          Sie haben eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt.
          Es waren sehr wohl Lohnsteuern fällig, - in Höhe von exakt NULL Euro.
          So akzepiert es auch Ihr Programm.
          Richtig: Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber haben so (pauschale) Lohnsteuer abführen müssen. So kam es am billigsten für beide.
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Hartz IV und dazuverdienen

            Hallo Richiefan,

            man KANN einen 400-Euro-Job auch auf Lohnsteuerkarte laufen lassen. Anzeichen dafür sind, dass man seine Lohnsteuerkarte abgegeben hat und dass man eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hat; daher hatte ich bei Minijob die Anmerkung "WICHTIG: ohne Lohnsteuerkarte" dazugeschrieben

            Und wenn das so war (mit Steuerkarte), dann gehört das natürlich auch in die Erklärung.
            Wie DC1961 schon sagte, ist bei den Steuern ausnahmsweise auch eine Null zwinggend einzutragen, an den meisten anderen Stellen kann oder muss man sie sogar weglassen.

            Aber wie gesagt, wenn keine Steuern abgeführt wurden (?) und das Einkommen unter 8.000 Euro lag, gibt es keinen Grund und wahrscheinlich auch keine Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.
            Wenn hingegen Lohnsteuer gezahlt wurde, gibt es die mit ziemlicher Sicherheit komplett zurück, und dafür reicht bei einem so geringen Einkommen schon der Grundfreibetrag, mit Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen brauchst du dich gar nicht zu beschäftigen.
            Wenn wider Erwarten doch eine Steuer festgesetzt wird (eigentlich ausgeschlossen, aber vielleicht hast du etwas wichtiges vergessen hier zu erwähnen), kann innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat die Erklärung immer noch geändert werden.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Hartz IV und dazuverdienen

              Danke für die Antworten!

              Es wurden schon Steuern gezahlt, aber eben bei den anderen Jobs. Ich verstand nur nicht, dass ein Minijob auf Lohnsteuerkarte läuft.

              Sorry, für die blöden Fragen, Steuern sind für mich ein Buch mit Sieben Siegeln!

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