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Nachzahlung weil Nebenjob ueber die SKL 1 lief?

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    Nachzahlung weil Nebenjob ueber die SKL 1 lief?

    Hallo Zusammen,

    ab Januar 2013 habe ich neben der Schule in unserem Ortskrankenhaus gejobt. Laut Vertrag war ich eingestellt als geringfuegige Beschaeftigte. Ab September 2013 habe ich dann meine Ausbildung angefangen, die Nebentaetigkeit habe ich dann bis zum ende meiner Ausbildung beibehalten. Sowohl mein Ausbildungsbetrieb, als auch der Kuechenchef vom Ortskrankenhaus, wussten, dass ich waehrend des gesamten Zeitraums zwei Jobs habe.

    So im Juni 2016 habe ich nun meine Ausbildung abgeschlossen (wurde Uebernommen, bis heute dort taetig) und den Nebenjob an den Hacken gehaengt.

    Jetzt im Jahr 2019 habe ich zum ersten Mal Steuererklaerungen gemacht und somit auch Rueckwirkend fuer das Jahr 2016. Bei der Steuererklaerung habe ich meinen Nebenjob NICHT angegeben.

    Nach ca. einem Monat bekomme ich mein Bescheid fuer die Steuerklaerung 2016 mit einer Nachzahlung von 500 Euro. Da bin ich erstmal aus allen Wolken gefallen und hab angefangen in den gesamten Angaben unterlagen etc. nach Fehlern zu Suchen. Dabei hat das Finanzamt, das halbe Jahr was ich im Krankenhaus gearbeitet habe, ebenfalls zu meinem Einkommen dazu gerechnet. (wieso auch immer ich hab es doch nicht angegeben)

    Wieso? Weshalb? warum?

    Meine Arbeitskollegin aus der Personalabteilung hat mir geholfen nach der Ursache zu Suchen, wie dass passieren konnte. Sie hat folgendes festgestellt:

    Ich war ueber die ganzen Jahre im Krankenhaus in der Steuerklasse 1 eingestuft, womit ich nie gerechnet haette und davon ausging, dass ich in der Steuerklasse 6 bin. (Arbeitsvertrag: geringfuegig Beschaeftigt und Bescheinigung zur Sozialversicherung auch)

    In meinem Ausbildungsbetrieb war ich aber auch ueber die ganzen Jahre in der Steuerklasse 1. Geht das ueberhaupt? kann ich zwei Taetigkeiten in einer Steuerklasse haben? Musste das dem FA nicht auffallen?

    Wir haben bei dem Finanzamt angerufen, die koennen natuerlich "nichts machen" und ich soll mich dann an das Krankenhaus wenden.

    Meine Frage: Kann ich das Rueckwirkend irgendwie aendern? Bzw. Ueberhaupt noch irgendwas machen? Oder bleibt mir nichts anderes uebrig und ich muss die 500 Euro trotzdem bezahlen?

    PS: Wer noch Daten und Fakten braucht:

    Krankenhaus: Angestellt von: 01.2013 bis 07. 2016: Monatliches einkommen: zwischen 280 und 320 Euro
    Ausbildung: von 09.2013 bis 06.2016: Monatliches einkommen im 3 Lehrjahr: ca 600 Euro

    Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von Katüscha; 19.09.2019, 13:48.

    #2
    AW: Nachzahlung weil Nebenjob über die SKL 1 lief?

    Was sollst du da ändern können? Einer deiner Arbeitgeber hat sich nicht an das ELStAM-Verfahren gehalten, sonst wäre nur ein Job auf Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet worden.

    Außer dem Schaden durch die Nachzahlungszinsen hast du doch keinen Nachteil. Auch bei Abrechnung mit den richtigen Steuerklassen wäre keine andere Einkommensteuer festgesetzt worden.

    Wenn du davon ausgegangen bist, dass ein Job auf Steuerklasse 6 abgerechnet wird, hättest du wissen müssen, dass du erklärungspflichtig bist.

    Hättest du die Steuererklärungen fristgerecht eingereicht, wären auch keine Nachzahlungszinsen angefallen.

    Mit ElsterFormular hat das alles nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung weil Nebenjob ueber die SKL 1 lief?

      Steuerklasse VI für den Nebenjob ist natürlich Unsinn, wenn gar kein Hauptjob vorhanden ist. Von daher war die erste Steuerklasse I nicht falsch. Die Frage ist eher, warum diese geringfügige Beschäftigung nicht pauschal als Minijob versteuert wurde. Dann würde sie nicht in der Steuererklärung auftauchen. Ob das noch rückwirkend zu korrigieren ist, vermag ich nicht zu sagen.

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung weil Nebenjob ueber die SKL 1 lief?

        Ob das noch rückwirkend zu korrigieren ist, vermag ich nicht zu sagen.
        Nach meiner Kenntnis ist das nicht möglich. Dass AG bei Schülern und Studenten Minijobs auf Lohnsteuerklasse abrechnen, ist gängige Praxis und für den AG auch günstiger als die Pauschalversteuerung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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