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Anlage Unterhalt: Im Haushalt lebende Personen

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    Anlage Unterhalt: Im Haushalt lebende Personen

    Guten Tag,

    wird in der Anlage Unterhalt, Zeile 6 die Anzahl der Personen im Haushalt mit 4 angegeben, weil dort (im Ausland) die Eltern bzw. Schwiegereltern mit 2 Kindern leben und nur Angaben zu einer unterstützten Person (dem Vater/Schwiegervater) eingetragen, erfolgt bei der Steuerberechnung der Elster-Hinweis:
    "Bei den erklärten Unterhaltsleistungen wurde ein Ehegatte im gleichen Haushalt erklärt, für den kein Abzugsbetrag beantragt wurde. Dieser wurde nicht berücksichtigt.
    Überprüfen Sie bitte, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben."
    Bedeutet das, dass der Höchstbetrag von z. B. 1920€ je Person anerkannt werden könnte, d.h. 2x1920€ oder sogar 4x1920€, falls der Unterstützungsbetrag entsprechend hoch wäre?
    Wenn aber insgesamt sowieso nur max. 1920€ anerkannt werden, warum wird dann nach der Anzahl der Personen gefragt?
    Falls nur 1 Person unterstützt wird, müsste dann in Z6 eine 1 eingetragen werden, obwohl dort tatsächlich 4 Personen leben?

    Gruß
    Mendigo

    #2
    AW: Anlage Unterhalt: Im Haushalt lebende Personen

    Aufwendungen für den Unterhalt an Personen (im Ausland) dürfen nur abgezogen werden, wenn diesen gegenüber eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht.
    Für jede unterhaltsberechtigte Person ist ggf. der Höchstbetrag von 1.920 € anzusetzen.

    Leben jedoch im Haushalt der unterstützten Person(en) noch weitere Personen, für die keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht oder Kinder, für die Kindergeld oder vergleichbare Leistungen bezogen werden, so sind die tatsächlich gezahlten Unterhaltsleistungen nach Köpfen aufzuteilen und nur insoweit abzugsfähig, als die anteiligen Beträge auf die unterhaltsberechtigten Personen entfallen.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt: Im Haushalt lebende Personen

      Hallo,
      besten Dank für die Antwort.
      Gruß
      Mendigo

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt: Im Haushalt lebende Personen

        Ich hoffe, dass die Frage entsprechend aufploppt, denn der Ursprungsbeitrag ist ja schon älter.

        Was mache ich, wenn ich die Anzahl der Personen nicht kenne? Zum Beispiel, weil sie variabel ist? Ich kann ja schlecht ein "ca." davorsetzen.
        Vielen Dank.

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt: Im Haushalt lebende Personen

          Dann werden Sie sich genauer über die Verhältnisse erkundigen müssen, denn die Beweislast für die Abzugsfähigkeit von Ausgaben liegt bei ihnen. Und bei Auslandsachverhalten, wo das deutsche Finanzamt noch weniger Ermittlungsmöglichkeiten hat, haben Sie eine gesteigerte Mitwirkungspflicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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