Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

    Hallo,

    ich mache heute meine erste Umsatzsteuer Voranmeldung über die Elster Software. Nun ist es so, dass ich rückwirkend für einige Monate Auslagen hatte, welche ich ebenfalls gerne angeben würde. Im Elster Formular selbst kann ich jedoch immer nur einen Monat ankreuzen. Kann ich dennoch problemlos die Summen alle Ausgaben (auch für die rückwirkende) im Monat Juli mit angeben? Selbstständig bin ich seit 06/10.

    Zudem würde mich interessieren, ob die Vorsteuer von 2 Unternehmen aus dem Ausland (Luxemburg und Niederlande) ebenfalls in die Zeile 56 einzutragen ist, wenn auf beiden Rechnungen die Ust. ausgewiesen wurde und eine dt. Umsatzsteuer ID bzw. eine Steuer Registrierungsnummer (bei beiden ist DE vorangestellt) angegeben ist.

    Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

    VG
    Frank Sch.
    Zuletzt geändert von mysteria; 30.07.2010, 20:35.

    #2
    AW: 1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

    - Nun ist es so, dass ich rückwirkend für einige Monate Auslagen hatte, welche ich ebenfalls gerne angeben würde.
    Du kannst natürlich nur Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die Dir für Dein Unternehmen in Rechnung gestellt wurde. Wenn Du vor Juni kein Unternehmen hattest, dann kannst Du auch keine Vorsteuern im Mai gehabt haben.
    - die Vorsteuer von 2 Unternehmen aus dem Ausland ebenfalls in die Zeile 56
    Nein, in die Zeile 56 kommen nur Deine Vorsteuern. Sollten Dir ausländische Unternehmer, die in Deutschland steuerlich erfasst sind, deutsche Umsatzsteuer für Dein Unternehmen in Rechnung stellen, dann sind das für Dich natürlich normale Vorsteuern.
    - meine erste Umsatzsteuer Voranmeldung - Monat Juli - Selbstständig bin ich seit 06/10
    Dann ist ja die erste Voranmeldung für den Juni, oder?

    Kommentar


      #3
      AW: 1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

      Besten Dank für Deine Hilfe!

      Ich hoffe noch einmal nachhaken zu dürfen.

      [Zitat Anfang]Du kannst natürlich nur Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die Dir für Dein Unternehmen in Rechnung gestellt wurde. Wenn Du vor Juni kein Unternehmen hattest, dann kannst Du auch keine Vorsteuern im Mai gehabt haben.[Zitat Ende]

      Irgendwie einleuchtend. Ist das jedoch auch bei Einzelunternehmen so und wenn ich die vor dem Juni erworbenen Waren und Dienstleistungen (z.B. Webspace) mittlerweile geschäftlich nutze? Die Rechnungen liegen mir alle noch vor und sind auch auf meinen Namen ausgestellt. Mit wurde mal gesagt, dass man die Rechnungen auch einige Monate rückwirkend noch geltend machen kann. Das kann natürlich falsch sein!?

      [Zitat Anfang]Nein, in die Zeile 56 kommen nur Deine Vorsteuern. Sollten Dir ausländische Unternehmer, die in Deutschland steuerlich erfasst sind, deutsche Umsatzsteuer für Dein Unternehmen in Rechnung stellen, dann sind das für Dich natürlich normale Vorsteuern.
      [Zitat Ende]

      Oh, das war mein Fehler. Ich meinte natürlich die Zeile 55 (Punkt 66). Die Frage war demnach, ob auch die ausgewiesene Ust. der beiden Unternehmen mit Sitz im Ausland in der Zeile 55 aufgeführt werden muss.

      [Zitat Anfang]Dann ist ja die erste Voranmeldung für den Juni, oder?[Zitat Ende]

      Ach so, das bedeutet demnach, dass das Kreuz bei Juni gemacht werden muss und die Ausgaben für den Juli dort mit reinkommen? Oder muss ich am Ende sogar zwei Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Also eine für Juni (ggf. mit den Ausgaben vor dem Juni) und eine für den Juli? Das wäre natürlich kein Problem. Nur was ist korrekt?

      Sorry für die vielen Fragen, ich denke ab dem kommenden Monat ist das vieles einfacher.

      VG
      Frank

      Kommentar


        #4
        AW: 1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

        So, ich versuche nochmal zu antworten, und hoffe dass mir die Forumssoftware nicht wieder so viele Probleme bereitet dass ich dann minutenlang alles nachbearbeiten muss :-(

        Du kannst leider wirklich nur Vorsteuern geltend machen, wenn Du die entsprechenden Rechnungen bereits für Dein Unternehmen erhalten hast. Das wäre natürlich der Fall, wenn Du im April schon wusstest, dass Du Dich selbständig machen willst und eine bestimmte Ware dafür angeschafft hast. Solltest Du diese aber tatsächlich zum privaten Nutzen angeschafft haben und erst später quasi in Deine Firma eingelegt habe, dann scheidet der Vorsteuerabzug aus.

        Was die Auslandsrechungen angeht gilt weiterhin: es kommt darauf an ob Steuer nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz ausgewiesen wurde. Wenn die Firmen eine deutsche USt-ID-Nr. haben dann kann das durchaus sein. Dann müsste der Steuersatz auch 19 oder 7 % betragen.

        Und drittens: ja, Du musst für jeden Monat eine eigene Voranmeldung machen, mit den Umsätzen und Vorsteuern, die im entsprechenden Monat angefallen sind. Sollten die Anschaffungen vor dem Juni tatsächlich dazu gehören, dann wird das Finanzamt in der Regel nichts dagegen haben, wenn sie in der ersten Anmeldung auftauchen. Zumindest solange sie das laufende Jahr betreffen.

        Kommentar


          #5
          AW: 1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

          Echt toll von Dir wie Du hier weiter hilfst!

          OK, dann sind alle Fragen beantwortet. Um späteren Ärger mit dem FA aus dem Wege zu gehen, werde ich wohl auf die Vorsteuer für Auslagen vor dem Juni verzichten. Die Ust. hält sich in Grenzen. Der Nachweis, dass ich diese Dinge für die Firma angeschafft habe, ist vermutlich schwer zu erbringen.

          Noch einmal besten Dank und viele Grüße

          Frank

          Kommentar


            #6
            AW: 1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

            Ich habe zu diesem Thema auch eine Frage:

            Ich habe seit Juli 2010 ein Gewerbe angemeldet und davor allerdings schon freiberuflich ohne UST Ausweisung als Kleinunternehmer gearbeitet. Für das Gewerbe habe ich nun aber UST Ausweisung beantragt. Muss ich nun rückwirkend auf alle meine Rechnungen von Januar bis Juni 2010 UST ans FA nachzahlen (und kann ich die UST aus beruflichen Ausgaben von damals auch gegenrechnen)?

            Kommentar


              #7
              AW: 1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

              Hallo flx 04

              normalerweise ist es so das du für jede (verschiedenartige) Freiberufliche Tätigkeit/Gewerbe eine eigene Steuernummer bekommst.

              Andereseits ist es so das es umsatzsteuerlich nur EINEN Unternehmer gibt. D.h. nur auf einer Steuernummer eine Umsatzsteuererklärung abgegeben wird.

              Da Umsatzsteuer ein umfangreiches Gebiet ist und es dafür im Finanzamt Spezialisten gibt, würde ich dir ein persönliches Gespräch sehr empfehlen.
              Zudem gibt es auch einen Ansprechpartner für Existenzgründer (meist der Sachgebietsleiter Umsatzsteuer) der dir deine Fragen genau beantworten kann und auch über Infomaterial verfügt (zumin. in Sachsen). Damit solltest du die schwierigen Klippen des Steuerrechts gefahrlos umschiffen können.
              LG MAX v S.

              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

              Kommentar


                #8
                AW: 1. Ust. Voranmeldung - zurückliegende Auslagen

                Ergänzung (sehr vereinfacht!):

                habe mla bei den *Profis* nachgefragt. Es ist so, wie beschrieben, umsatzsteuerlich nur ein Unternehmen.

                Also entweder insgesamt Kleinunternehmer (wenn die Grenzen nicht überschritten werden) und dann ab nächstem Jahr die sog. Regelbesteuerung (d.h. alle Umsätze sind umsatzsteurepflichtig - daran ist man dann 5 Jahre gebunden), oder aber ab diesem Jahr Regelbesteuerung, d.h alle bisherigen Rechnungen müssen korregiert werden, du müsstest die Umsatzsteuer nachverlangen und abführen, könntest aber im Gegenzug die für diesen Zeitraum angefallenen Vorsteuern geltend machen.

                Oder aber du wählst für das Gewerbe eine andere Unternehmensform (GbR, GmbH, UG . . .) und bekommst dort eine neue Steuernummer mit Umsatzsteuer. Und führst deine freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer weiter.
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

                Kommentar

                Lädt...
                X