Wir sind für unser Landratsamt als Gasteltern tätig. Das heißt: auswärtige, minderjährige Berufschüler übernachten während ihrem Blockunterricht (höchstens 12 Wochen im Jahr) bei uns, und werden von uns betreut. Dafür bezahlt das Landratsamt einen Tagesatz für Unterbringung und Verpflegung und einen Betreuungsaufwand pro Berufschüler. Wo trage ich diese Überweisungen in der Steuererklärung ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Gasteltern für Berufschüler
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Eigentlich sollten die Landratsämter dazu Auskunft geben können. Die Vergütung für die Betreuung könnte unter § 3 Nr. 26 EStG fallen,
aber wie man mit der Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung umgeht, keine Ahnung !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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