Ich danke Euch beiden für die schnelle Rückmeldung, Ihr habt mir bei dem Thema wirklich sehr geholfen!
Schlicht und einfach: JA. Denn die 1. und die 2. doppelte Haushaltsführung unterscheiden sich ja in ihren Anfangs- und Ende-Daten. Bei Dir ist es offensichtlich die 1. vom 1.8. bis 31.10., die 2. ab dem 1.11.2020.
Wann soll denn da die Unterbrechung für mehr als 4 Wochen gewesen sein?


Vielen Dank noch einmal für die tollen Antworten!
Viele Grüße!
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