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Steuerberechung Vorsorgeaufwand Krankenkasse Kinderbeiträge werden doppelt gerechnet

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    Steuerberechung Vorsorgeaufwand Krankenkasse Kinderbeiträge werden doppelt gerechnet

    Hallo!
    Bei der Steuerberechung wird mir im Bereich Vorsorgeaufwendungen Krankenkassenbeiträge immer der Betrag für die Kinder noch mal als Beitrag für sonstige Person berechnet. Dadurch erhöht sich hier der Gesamtbetrag deutlich, was zu einer fehlerhaften Steuerbechnung führt. Wodurch wird das verursacht? Ich kann im Formular nichts finden.

    #2
    Von dem unterjährigen Wechsel bei einem Kind von Kindergeld/Kinderfreibetrag zu Unterhalt einmal abgesehen: Die Beiträge sind nur in der Anlage Kind zu erfassen, nicht zusätzlich nochmal in der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Auf den Formularen steht in der Anlage Kind ausdrücklich "nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand enthalten" und in der Anlage Vorsorgeaufwand "... z.B. Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sind die Eintragungen in den Zeilen 31 bis 42 der Anlage Kind vorzunehmen)" . Das dürfte auch in dem von Dir gewählten Steuerprogramm stehen, insbesondere im von Dir gewählten Elsterformular, d.h. Dir geht es um eine Einkommensteuererklärung 2019 oder früher.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihr PS-Beitrag erschließt sich mir allerdings nicht. PS-Anmerkungen, die keinen Bezug zur angesprochenen Person oder zur Anfrage haben, sind nicht angebracht. Das Forum "Elster Anwender Forum" habe ich nicht benutzt. Angaben z.B. zur Software sind in einem Elster-Forum wohl überflüssig, Webanwendung für die Frage uninteressant. Corona-Hinweise können Sie sich auch sparen, ich empfinde dies als äußerst unverschämt.

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        #4
        Zitat von Ilse Beitrag anzeigen
        ... . Angaben z.B. zur Software sind in einem Elster-Forum wohl überflüssig, Webanwendung für die Frage uninteressant....
        Hallo Ilse,
        Elster heißt nichts anderes als elektronische Steuererklärung. Da kommt also die Software Elsterformular bis 2019, die Webanwendung Mein Elster und zig kommerzielle Produkte für die Erstellung der Steuererklärung infrage.
        Da ist es durchaus wichtig womit man die Steuererklärung erstellt, damit einem korrekt geholfen werden kann.
        Nichts anderes will eigentlich der User Picard777 damit sagen, nicht wild darauf losfragen, sondern erstmal schauen, wo platziere ich mein Anliegen am besten.

        Tschüß

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          #5
          Genau so ist das. Daher bitte ganz konkret und auf Dich bezogen die Frage: Welches Jahr ? Welches Steuerprogramm oder Webanwendung ? Falls es nicht Elsterformular sein sollte: Warum möchtest Du die Personen, die Dir helfen sollen, verwirren und auf eine falsche Fährte locken, wenn es doch erkennbar passende Unterforen gibt ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Ilse Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihr PS-Beitrag erschließt sich mir allerdings nicht. PS-Anmerkungen, die keinen Bezug zur angesprochenen Person oder zur Anfrage haben, sind nicht angebracht. Das Forum "Elster Anwender Forum" habe ich nicht benutzt. Angaben z.B. zur Software sind in einem Elster-Forum wohl überflüssig, Webanwendung für die Frage uninteressant. Corona-Hinweise können Sie sich auch sparen, ich empfinde dies als äußerst unverschämt.
            So nebenbei: Das hatte mich anfangs bei einem Beitrag auf einem von meinem auch irritiert wg. P.S., hatte aber dann gemerkt, dass dies mit Beiträgen nichts zu tun hat. Also keine Unverschämtheit.
            Zuletzt geändert von StCr; 04.05.2021, 10:46.

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