Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

UstG15a - Berichtigung & Rückzahlung Umsatzsteuer KFZ

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    UstG15a - Berichtigung & Rückzahlung Umsatzsteuer KFZ

    Hallo Zusammen,
    im Jahr 2020 wurde ein KFZ angeschafft. Die angefallene Umsatzsteuer wurde in der Umsatzsteuervoranmeldung komplett angemeldet und somit vom FA erstattet. Da das KFZ nun nur zu einem Teil betrieblich genutzt wurde, muss ich in der UST 2020 entsprechend eine Rückzahlung nach UstG15a vornehmen, soweit klar.
    Nun meine Unsicherheit, ist es richtig, wenn ich dann nur den Anteil von 2020 (also den Gesamtbetrag der Ust durch 5 Jahre und dann auch nur die 2020er Monate anteilig? Für 2021 würde ich dann wieder anhand der dann erfolgten Nutzungsaufteilung zurückzahlen für das Gesamtjahr 2021 und dann so weiter. Geht das oder muss ich jetzt schon die komplette Ust korrigieren? Das KFZ befindet sich in Privatbesitz, es geht nur um die UST.
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Die Frage betrifft zunächst mal Steuerrecht und hat mit ElsterFormular gar nichts zu tun, ganz abgesehen davon, dass ElsterFormular für das Jahr 2020

    nicht mehr zur Verfügung steht. Du musst zunächst mal klären, ob das "in Privatbesitz befindliche KFZ" umsatzsteuerlich zum Betriebsvermögen gehört.

    Das sind Fragen an den Steuerberater, die mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun haben. Da spielt nämlich der Umfang der betrieblichen

    Nutzung eine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X