Hallo Zusammen,
im Jahr 2020 wurde ein KFZ angeschafft. Die angefallene Umsatzsteuer wurde in der Umsatzsteuervoranmeldung komplett angemeldet und somit vom FA erstattet. Da das KFZ nun nur zu einem Teil betrieblich genutzt wurde, muss ich in der UST 2020 entsprechend eine Rückzahlung nach UstG15a vornehmen, soweit klar.
Nun meine Unsicherheit, ist es richtig, wenn ich dann nur den Anteil von 2020 (also den Gesamtbetrag der Ust durch 5 Jahre und dann auch nur die 2020er Monate anteilig? Für 2021 würde ich dann wieder anhand der dann erfolgten Nutzungsaufteilung zurückzahlen für das Gesamtjahr 2021 und dann so weiter. Geht das oder muss ich jetzt schon die komplette Ust korrigieren? Das KFZ befindet sich in Privatbesitz, es geht nur um die UST.
Vielen Dank im Voraus!
im Jahr 2020 wurde ein KFZ angeschafft. Die angefallene Umsatzsteuer wurde in der Umsatzsteuervoranmeldung komplett angemeldet und somit vom FA erstattet. Da das KFZ nun nur zu einem Teil betrieblich genutzt wurde, muss ich in der UST 2020 entsprechend eine Rückzahlung nach UstG15a vornehmen, soweit klar.
Nun meine Unsicherheit, ist es richtig, wenn ich dann nur den Anteil von 2020 (also den Gesamtbetrag der Ust durch 5 Jahre und dann auch nur die 2020er Monate anteilig? Für 2021 würde ich dann wieder anhand der dann erfolgten Nutzungsaufteilung zurückzahlen für das Gesamtjahr 2021 und dann so weiter. Geht das oder muss ich jetzt schon die komplette Ust korrigieren? Das KFZ befindet sich in Privatbesitz, es geht nur um die UST.
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