Hallo,
wir haben eine größere Handwerkerrechnung aus 2009, bei der die Rechnung nur aus einer Seite besteht, aber auf das Angebot verweist. Im Angebot steht jede Position aufgeschlüsselt, also Arbeitsleistung und Materialien getrennt. Wird das so vom Finanzamt anerkannt oder muss ich vom Handwerksbetrieb eine neue Rechnung ausstellen lassen?
Das Angebot war über ca. 8.300 Euro. Wir haben uns dann auf einen Pauschalbetrag von 8.000 Euro geeinigt (= Rechnungsbetrag). Ich würde das prozentual runterrechnen und die anteiligen Kosten für Arbeitsleistungen ansetzen. Ich denke, das müsste doch okay sein, oder?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Tipps. :-))
wir haben eine größere Handwerkerrechnung aus 2009, bei der die Rechnung nur aus einer Seite besteht, aber auf das Angebot verweist. Im Angebot steht jede Position aufgeschlüsselt, also Arbeitsleistung und Materialien getrennt. Wird das so vom Finanzamt anerkannt oder muss ich vom Handwerksbetrieb eine neue Rechnung ausstellen lassen?
Das Angebot war über ca. 8.300 Euro. Wir haben uns dann auf einen Pauschalbetrag von 8.000 Euro geeinigt (= Rechnungsbetrag). Ich würde das prozentual runterrechnen und die anteiligen Kosten für Arbeitsleistungen ansetzen. Ich denke, das müsste doch okay sein, oder?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Tipps. :-))
Kommentar