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Handwerkerrechnung - Arbeitsleistung nur im Angebot ok?

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    Handwerkerrechnung - Arbeitsleistung nur im Angebot ok?

    Hallo,
    wir haben eine größere Handwerkerrechnung aus 2009, bei der die Rechnung nur aus einer Seite besteht, aber auf das Angebot verweist. Im Angebot steht jede Position aufgeschlüsselt, also Arbeitsleistung und Materialien getrennt. Wird das so vom Finanzamt anerkannt oder muss ich vom Handwerksbetrieb eine neue Rechnung ausstellen lassen?

    Das Angebot war über ca. 8.300 Euro. Wir haben uns dann auf einen Pauschalbetrag von 8.000 Euro geeinigt (= Rechnungsbetrag). Ich würde das prozentual runterrechnen und die anteiligen Kosten für Arbeitsleistungen ansetzen. Ich denke, das müsste doch okay sein, oder?

    Schon jetzt vielen Dank für Eure Tipps. :-))

    #2
    AW: Handwerkerrechnung - Arbeitsleistung nur im Angebot ok?

    Handwerkerleistungen sind in 2009 bis höchstens 1.200 €, maximal 20% der Lohnkosten abzugsfähig.
    Sprich: Wenn man die 6.000 € reine Lohnkosten (mit Mehrwertsteuer) überschreitet, gibt es trotzdem nur 6.000 € x 20% = 1.200 €.

    Ich würde als Antragsteller das Angebot zur tatsächlichen Rechnung + Überweisungsbeleg einreichen. Es bleiben ja wohl nur 2 Möglichkeiten:
    Prozentual die Kürzung von 8.300 € auf 8.000 € oder
    das Finanzamt kürzt die Lohnkosten um 300 €.
    Letzteres kann das Finanzamt aber auch nicht "einfach mal so" tun.

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