Hallo,
muss man eine Pension des britischen Staates, die laut Doppelbesteuerungsabkommen einen Ausnahmefall darstellt und nicht in Deutschland progressionserhöhend wirkt, dennoch in der Steuererklärung angeben? Wir haben sehr lange recherchiert, um diesen Sachverhalt herauszufinden und wollen keine langwierigen Erklärungen beim Finanzamt abgeben. Das geht ja eigentlich auch niemanden was an, weil nicht steuerlich wirksam.
Und dann gibt es jetzt auch noch im Elster Formular so eine Frage zu dauerhaften Beziehungen zu einem ausländischen Bankinstitut - die besteht aus o.g. Grund natürlich und müsste wahrheitsgemäß mit "Ja" beantwortet werden. Oder sind damit Finanzgeschäfte gemeint?
Die Pension ist übrigens (leider) nur gering, das Geld liegt auf einem Girokonto, also keine Zinseinnahmen.
muss man eine Pension des britischen Staates, die laut Doppelbesteuerungsabkommen einen Ausnahmefall darstellt und nicht in Deutschland progressionserhöhend wirkt, dennoch in der Steuererklärung angeben? Wir haben sehr lange recherchiert, um diesen Sachverhalt herauszufinden und wollen keine langwierigen Erklärungen beim Finanzamt abgeben. Das geht ja eigentlich auch niemanden was an, weil nicht steuerlich wirksam.
Und dann gibt es jetzt auch noch im Elster Formular so eine Frage zu dauerhaften Beziehungen zu einem ausländischen Bankinstitut - die besteht aus o.g. Grund natürlich und müsste wahrheitsgemäß mit "Ja" beantwortet werden. Oder sind damit Finanzgeschäfte gemeint?
Die Pension ist übrigens (leider) nur gering, das Geld liegt auf einem Girokonto, also keine Zinseinnahmen.
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