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Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Haftpflicht, ich als Mieter?
    Haftpflichtversicherungen dürfen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. https://mieterengel.de/umlagefaehige...sten/#Anchor12

    Steuerlich wirken sich diese Versicherungen bekanntlich nur selten aus.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Hallo,

    @reckoner

    kannst du mich bitte mal aufklären, welche Versicherungen inder NK-Abrechnung auftauchen und die ich als Mieter absetzen kann.
    Haftpflicht, ich als Mieter? Die taucht doch wk in der NK-Abrechnung auf

    Gruß FIGUL

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Hallo,

    etwas durcheinander hier, ich kommentiere mal nur ein paar Einzelheiten.


    >>>auf welchem Formular ich die Nebenkosten als Mieter (Hausmeister, Wartungen, Zählermieten, versicherungen, Gartenarbeiten)

    Der §35a-Anteil von Hausmeister, Wartung und Gartenarbeit kommen in den Hauptvordruck (3. Seite).


    >>>Aber Versicherungen, die mit der Miete zu tun haben kannst du nicht absetzen.

    Warum? Imho können das durchaus Sonderausgaben sein, Anlage Vorsorgeaufwand (2. Seite). [natürlich nur NICHT-Sachversicherungen, aber etwa eine Haftpflichtversicherung]
    Ob es sich auswirkt ist - wie immer - eine andere Frage.


    >>>Wenn man die Nebenkostenabrechnung von 2017 als Mieter erst mit der Nebenkostenabrechnung von 2018 erhält, kann man dann beide Nebenkostenabrechnungen bei der Einkommenssteuererklärung 2018 geltend machen?

    Grundsätzlich sollte das möglich sein. Mich stört das zwar auch irgendwie (Steuerrecht ist kein Wunschkonzert), da es aber im Anwendungsschreiben zum §35a ausdrücklich beschrieben wird ...


    >>>Grundsatz ist, dass das Jahr der Zahlung ausschlaggebend ist.

    Das ist bei den Nebenkosten aber das Problem, da gibt es 2 Jahre (1. die monatliche Zahlung, und 2. die Endabrechnung). Und die monatliche Zahlung lässt sich nicht mal aufteilen (es ist ja nur der Lohnanteil und ein paar Kleinigkeiten ansetzbar).


    >>>Auch wenn es speziell bei diesem Thema Ausnahmen gibt, heißt das aber nicht, das Kosten doppelt angesetzt werden dürfen.

    Von doppelt ist ja keine Rede, es sollen nur 2 Jahre zusammengefasst werden.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 12.02.2021, 19:13.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Die Nebenkosten von 2017

    Zitat von Kuchen Beitrag anzeigen
    Hallo, meine Nebenkosten als Mieter welche absetzbar sind vom Jahr 2017, Abrechnung im März 2018 vom Vermieter erhalten, trage ich diese Nebenkosten in die Einkommenssteuererklärung 2017 oder 2018 ein?
    Hallo Kuchen,

    die trägst du in die Einkommensteuererklärung 2018 ein -> wurde von @L.E.Fant schon mal begründet grundsätzlich gilt Zuflussprinzip.

    Tschüß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Hab mal die drei gleichartigen Threads zusammengeführt.

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  • Kuchen
    antwortet
    Die Nebenkosten von 2017

    Hallo, meine Nebenkosten als Mieter welche absetzbar sind vom Jahr 2017, Abrechnung im März 2018 vom Vermieter erhalten, trage ich diese Nebenkosten in die Einkommenssteuererklärung 2017 oder 2018 ein?
    Zuletzt geändert von Kuchen; 23.09.2019, 20:37.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Wenn man die Nebenkostenabrechnung als Mieter erst später erhält,was dann?

    Soweit es dafür eine Steuerermäßigung gibt, sind die Kostenanteile im Hauptvordruck (Zeilen 72 und/oder 73) zu erklären.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Wenn man die Nebenkostenabrechnung als Mieter erst später erhält,was dann?

    Wenn Du rechts oben im Suchfeld nebenkost* eingibst dann erhältst Du Informationen. Grundsatz ist, dass das Jahr der Zahlung ausschlaggebend ist. Auch wenn es speziell bei diesem Thema Ausnahmen gibt, heißt das aber nicht, das Kosten doppelt angesetzt werden dürfen.

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  • Kuchen
    antwortet
    Wenn man die Nebenkostenabrechnung als Mieter erst später erhält,was dann?

    Wenn man die Nebenkostenabrechnung von 2017 als Mieter erst mit der Nebenkostenabrechnung von 2018 erhält, kann man dann beide Nebenkostenabrechnungen bei der Einkommenssteuererklärung 2018 geltend machen? Ich dachte das ginge nicht, aber im Internet habe ich gelesen das das geht.

    Wenn es geht, wie trage ich es im Formular ein?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Zitat von Kuchen Beitrag anzeigen
    Hallo, kann mir jemand bitte erklären auf welchem Formular ich die Nebenkosten als Mieter (Hausmeister, Wartungen, Zählermieten, versicherungen, Gartenarbeiten) in der Einkommenserklärung eintragen kann?
    Im Internet ist das unterschiedlich erklärt, deshalb versuche ich hier Hilfe zu bekommen.

    Vielen Dank für die Infos
    Hallo,

    bei Allgemein und Projekt weiss ich das nicht.
    Aber Versicherungen, die mit der Miete zu tun haben kannst du nicht absetzen.

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Hausmeister im Hauptvordruck.

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  • Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?

    Hallo, kann mir jemand bitte erklären auf welchem Formular ich die Nebenkosten als Mieter (Hausmeister, Wartungen, Zählermieten, versicherungen, Gartenarbeiten) in der Einkommenserklärung eintragen kann?
    Im Internet ist das unterschiedlich erklärt, deshalb versuche ich hier Hilfe zu bekommen.

    Vielen Dank für die Infos
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