Wo tragt man als Mieter die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?
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Wo trägt man die Nebenkosten als Mieter in der Einkommenssteuererklärung ein?
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Zitat von Schultz Beitrag anzeigenWo tragt man als Mieter die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?
§ 35a EStG Anwendung findet, also umlagefähige haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
ich hänge mich einfach mal an den Beitrag ran...
Eckdaten: wohne zur Miete im Mehrfamilienhaus mit Hausverwaltung, Abrechung 2018, Steuererklärung 2019, Nutze Mein Elster
Im Einzelnachweis meines Vermieters sind unter anderem folgende Punkte angegeben, die ich in der Steuererklärung unter Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 5 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen angeben würde
...
– Wartung Rauchmelder (9 EUR)
– Hausmeisterkosten (150 EUR)
– Hausreinigungskosten (327 EUR)
...
Summe: 486 EUR
Frage 1:
Trage ich nun den vollen Betrag ein, oder setze ich selbstständig nur die anerkannten 20% an? In Forenbeiträgen zu ElsterFormular wurde mal gesagt, dass man den vollen Betrag ansetzt, jedoch klingt die Erläuterung in MeinElster so, als ob ich nur 20% ansetze?
Frage 2:
ich habe die letzten Jahre versäumt, die Angaben zur Nebenkostenabrechnung bei der Steuer gelten zu machen. Ich vermute, dass das nachträglich nun nicht mehr möglich ist?
edit: ich sehe, bei der Berechnung werden automatisch 20% angesetzt, somit hat sich Frage 1 erledigt.Zuletzt geändert von SuSe; 24.05.2020, 13:10.
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Man trägt immer die gesamten Lohnkosten ein. Das Finanzamt kann prozentrechnen und ermittelt die 20% für dich
Zu Frage 2 kann ich nix sagen. Üblicherweise erhalten Vermieter von der Hausverwaltung bereits eine "Aufstellung nach § 35 a EStG", wo ohnehin nur die steuerlich zu berücksichtigenden Kosten aufgeführt sind. Wenn der Vermieter nett ist, leitet er diese Aufstellung einfach in Kopie an den Mieter weiter. Dann sind die dort aufgeführten Werte 1:1 in die Steuererklärung zu übernehmen. Wenn der Vermieter eine eigene Aufstellung macht, weiß man natürlich nicht, was da alles drin enthalten ist. Ich würde allerdings in erster Näherung davon ausgehen, dass der Vermieter faul ist und den "§35a-Nachweis" der Hausverwaltung einfach 1:1 abgeschrieben hat. Wenn du nicht beim Vermieter nachfragen willst, kannst du das evtl. bei der freundlichen Hausverwaltung tun, vielleicht sind die ja nett und reden auch mit Mietern. Aber bei den geringen Beträgen würde ich die einfach komplett eintragen, das ist eh schon so wenig, dass da bestimmt kein sündhaft teures Material dabei ist... nur meine ganz persönliche, natürlich völlig rechtsunverbindliche Meinung
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Zu 1: Es ist der volle Betrag anzugeben.
Zu 2: Das sind m. E. nur Arbeitskosten. Die jetzt bei Handwerkerkosten verlangte Angabe eines Gesamtbetrages ist neu,
dafür sind die Nebenkostenabrechnungen von Hausverwaltungen bisher noch gar nicht eingerichtet.
Die Fragestellung unter 2. wurde nachträglich geändert!Zuletzt geändert von Charlie24; 24.05.2020, 13:17.Freundliche Grüße
Charlie24
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Frage 1: Korrekt, Es wir ja nach den Aufwendungen gefragt, nicht nach den 20 % Steuerermäßigung.
Frage 2: Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist und die Bescheide nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen, dann geht das nicht mehr. Verhehlen will ich nicht, dass es Meinungen gibt, dass da Änderungsmöglichkeiten nach § 173 AO gibt. Ich stehe dem persönlich skeptisch gegenüber wegen m.E. groben Verschulden, aber ich bin auch nicht maßgebend und mit Elster hat das nichts zu tun.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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