Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen: Nachdem ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juli 2019 übermittelt habe, ist mir aufgefallen, dass ein paar Umsätze doppelt versteuert wurden. Jetzt muss ich dann wohl eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Juli 2019 einreichen. Dass ich dafür ein Häkchen setzen muss, um darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Berichtigung handelt, ist mir klar. Wie läuft denn das nun technisch ab, sprich: Wenn ich die berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht habe, was passiert danach? Wird eine Differenz zwischen der Umsatzsteuer-Zahllast der ursprünglichen Umsatzsteuer-Voranmeldung und der berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung gebildet und wird mir dieser Differenzbetrag zurückgezahlt? Wenn ja, wie lange dauert das erfahrungsgemäß?
Ich freue mich über Antworten.
ich habe folgendes Anliegen: Nachdem ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juli 2019 übermittelt habe, ist mir aufgefallen, dass ein paar Umsätze doppelt versteuert wurden. Jetzt muss ich dann wohl eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Juli 2019 einreichen. Dass ich dafür ein Häkchen setzen muss, um darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Berichtigung handelt, ist mir klar. Wie läuft denn das nun technisch ab, sprich: Wenn ich die berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht habe, was passiert danach? Wird eine Differenz zwischen der Umsatzsteuer-Zahllast der ursprünglichen Umsatzsteuer-Voranmeldung und der berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung gebildet und wird mir dieser Differenzbetrag zurückgezahlt? Wenn ja, wie lange dauert das erfahrungsgemäß?
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