Hallo Zusammen!
Ich habe vor ein paar Tagen meine Umsatzsteuerjahreserklärung nach bestem Gewissen ausgefüllt. Es ist die erste, die ich machen muss und daher bin ich mir nicht sicher, ob das, was unten ausgerechnet wurde, korrekt sein kann. Meines Begriffes nach nicht. Vielleicht kann mir hier ja kurz jemand helfen. Ich studiere hauptsächlich und betreibe das Gewerbe nur nebenher, daher ist außer den Honoraren, die ich schon in den Umsatzsteuervorameldungen angegeben habe, nichts mehr hinzugekommen. Ausgefüllt habe ich im Elsterformular die Zeile 122, in welcher ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen aus dem Jahre 2018 zusammengerechnet habe. Addiere ich die einzelnen abziehbaren Vorsteuerbeträge aus den einzelnen Voranmeldungen komme ich auf dieselbe Zahl. Soweit, so gut. Des Weiteren habe ich Zeile 168 ausgefüllt und mein Vorauszahlungssoll für 2018 eingetragen. Das ist genau der Betrag gewesen, der mir über das Jahr verteilt jeweils nach meinen Voranmeldungen von meinem Konto abgebucht wurde, ich habe diese Steuern also schon gezahlt. Die beiden Zahlen stimmen nach meinen Begriffen soweit. Was ich nun nicht verstehe, ist, dass Elster im Abschließenden Feld 169 einen relativ hohen Erstattungsanspruch anzeigt. Im Feld 167 wird unter "Verbleibende Umsatzsteuer" meine Zahl angezeigt, die ich in Zeile 122 eingetragen habe, allerdings mit einem Minus davor. Das Vorauszahlungssoll in Zeile 168 wird davon anscheinend ebenfalls subtrahiert und ergibt in der Summe einen negativen Betrag, also einen Erstattungsanspruch. Nach meinen Begriffen sollte da doch eher eine Null rauskommen, da mit den Voranmeldungen doch bereits alles versteuert wurde? Einen Erstattungsanspruch sehe ich bei mir eigentlich nicht. Bitte entschuldigt die relativ dumme Frage, ich versuche mich da gerade reinzudenken und komme nicht wirklich weiter. Ich wäre um einen Ratschlag sehr froh.
Mfg
Chrissi
Ich habe vor ein paar Tagen meine Umsatzsteuerjahreserklärung nach bestem Gewissen ausgefüllt. Es ist die erste, die ich machen muss und daher bin ich mir nicht sicher, ob das, was unten ausgerechnet wurde, korrekt sein kann. Meines Begriffes nach nicht. Vielleicht kann mir hier ja kurz jemand helfen. Ich studiere hauptsächlich und betreibe das Gewerbe nur nebenher, daher ist außer den Honoraren, die ich schon in den Umsatzsteuervorameldungen angegeben habe, nichts mehr hinzugekommen. Ausgefüllt habe ich im Elsterformular die Zeile 122, in welcher ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen aus dem Jahre 2018 zusammengerechnet habe. Addiere ich die einzelnen abziehbaren Vorsteuerbeträge aus den einzelnen Voranmeldungen komme ich auf dieselbe Zahl. Soweit, so gut. Des Weiteren habe ich Zeile 168 ausgefüllt und mein Vorauszahlungssoll für 2018 eingetragen. Das ist genau der Betrag gewesen, der mir über das Jahr verteilt jeweils nach meinen Voranmeldungen von meinem Konto abgebucht wurde, ich habe diese Steuern also schon gezahlt. Die beiden Zahlen stimmen nach meinen Begriffen soweit. Was ich nun nicht verstehe, ist, dass Elster im Abschließenden Feld 169 einen relativ hohen Erstattungsanspruch anzeigt. Im Feld 167 wird unter "Verbleibende Umsatzsteuer" meine Zahl angezeigt, die ich in Zeile 122 eingetragen habe, allerdings mit einem Minus davor. Das Vorauszahlungssoll in Zeile 168 wird davon anscheinend ebenfalls subtrahiert und ergibt in der Summe einen negativen Betrag, also einen Erstattungsanspruch. Nach meinen Begriffen sollte da doch eher eine Null rauskommen, da mit den Voranmeldungen doch bereits alles versteuert wurde? Einen Erstattungsanspruch sehe ich bei mir eigentlich nicht. Bitte entschuldigt die relativ dumme Frage, ich versuche mich da gerade reinzudenken und komme nicht wirklich weiter. Ich wäre um einen Ratschlag sehr froh.
Mfg
Chrissi
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