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KSK Vorsorgeaufwendungen

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    KSK Vorsorgeaufwendungen

    Hallo Zusammen,

    ich war 2009 bei der KSK versichert und freiberuflich unterwegs. Demnach trage ich meine Rentenbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 5 ein. Meine Krankenkenversicherungsbeiträge in Zeile 14 und in Zeile 15 die Pflegeversicherung. Zeile 10 Steuerfreie Zuschüsse kreuze ich JA an.

    Ich denke/hoffe soweit in Ordnung. Allerdings bin ich verunsichert ob ich nur meine Anteile eintrage oder die gesamte eingezahlte Summe mit dem Zuschuss der KSK?

    In Zeile 14 und 15 steht: einschließlich anteiliger steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse.
    Das irritiert mich.
    Die KSK ist nicht mein Arbeitgeber? Ausserdem, wie kann ich einen bezuschusten Betrag absetzen, es würde für mich nur Sinn ergeben, einzutragen was ich auch gezahlt habe?
    Damit hätte sich aber auch die Frage in Zeile 10 erübrigt.
    Ich bin verwirrt, bitte helft mir.

    Vielen Dank und schöne Grüße,

    Element

    #2
    AW: KSK Vorsorgeaufwendungen

    Wenn es über Lohnsteuerkarte läuft, ist es eine nichtselbständige Arbeit - dann hat man seine Lohnsteuerbescheinigung und muss passend zur Anlage N nur diese dort eintragen (bzw. bei den Vorsorgeaufwendungen). Dann hat der Arbeitgeber einen Beitrag zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

    Das der Auftraggeber (nicht Arbeitgeber) Steuerfreie Zuschüsse einem Selbständigen zur Krankenversicherung leistet und eventuell auch noch Zahlungen in die Rentenversicherung (in dem Fall über die eigene Firma) leistet, kommt in der Praxis nicht oft vor.

    Ist das ein Fall, in dem eine g e s e t z l i c h e Verpflichtung besteht oder sind das alles freiwillige Leistungen?

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      #3
      AW: KSK Vorsorgeaufwendungen

      Es läuft nicht über Lohnsteuerkarte. Ich bin Freiberufler/Selbständig und bei der Künstlersozialkasse. Dort bin ich letzendlich pflichtversichert. Die Künstlersozialkasse bezuschusst meine Kranken, Pflegeversicherung und Rentenbeiträge. Die Künstlersozialkasse ist in keinsterweise mein Auftraggeber noch mein Arbeitgeber.

      Deswegen iritiert mich die Zeile in der Steuereklärung: "einschließlich anteiliger steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse." Trage ich dort nun meine an die KSK geleisteten Zahlungen ein oder die Beträge inkl. der Zuschüsse der KSK die in die Kranken/Pflegeversicherung und Rentenkasse gegangen sind?

      Vielen Dank für die Mühe.

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        #4
        AW: KSK Vorsorgeaufwendungen

        Ich glaube mein Fehler ist die KV in Zeile 14 und die PV in Zeile 15 eintragen zu wollen. Kann es sein, dass bei Versicherten über die Künstlersozialkasse Zeile 13 ausgefüllt werden muss?

        Irritiert hat mich das Rentnerbeispiel in den Klammern. Das "abzüglich Steuerfreier Zuschüsse" macht aber mehr Sinn.

        Zeile 14 und 15 sind nach meinem jetzigen Verständniss für eine freiwillige Versicherung. Was die KSK nicht betrifft.

        Demnach trage ich in Zeile 13 meine Beiträge zur KV und PV an die Künstlersozialkasse ein, ohne die Zuschüsse der KSK. Stimmt das so?

        Viele Grüße,

        Element

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          #5
          Auf Künstlersozialkasse wäre ich im Leben nicht gekommen.

          Rentenversicherungsbeiträge, Zeile 5 dürfte passen.
          Einzutragen ist nur der EIGENE Anteil.

          Krankenversicherungsbeiträge Zeile 10 "JA" wenn die KSK etwas dazu mitbezahlt.

          Die Zahlung selbst dürfte bei Zeile 14 "Krankenversicherungen - einschließlich anteiliger steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse. . ." gut aufgehoben sein.
          Einzutragen ist nur der EIGENE Anteil.


          Zeile 11 + 15 betreffen freiwillige Zusatzverträge mit reiner Pflegeversicherung - hat nichts mit dem prozentual einbehaltenen Pflegeversicherungsbeitrag zur Krankenversicherung zu tun.

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            #6
            AW: KSK Vorsorgeaufwendungen

            Hm - ich bin in der gleichen Situation und habe meine Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 13 eingetragen ("z.B. bei Rentnern" tapfer ignoriert). Es ist ja eine gesetzliche Pflichtversicherung. In Zeile 14 steht "einschließlich Arbeitgeberzuschüsse" - und das stimmt ja nicht.
            Also, im letzten Jahr habe ich jedenfalls das vergleichbare Feld benutzt (zumindest stand da ebenfalls "z.B. bei Rentnern") und niemand hat sich beschwert.

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