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EÜR 2019: USt. + ESt. erstattet, Zinsen, Verspätungszuschlag – wie buchen?

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    EÜR 2019: USt. + ESt. erstattet, Zinsen, Verspätungszuschlag – wie buchen?

    Moin,
    als Freiberufler bekam ich 2019 Steuererstattungen aus Vorjahren - sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer. Wobei diese Erstattungen verzinst wurden und ein Verspätungszuschlag erstattet wurde: Wo trage ich die jeweiligen Beträge ein? [jaja, bin spät dran, ist mit dem FA abgeklärt.]


    Meine Vermutung bzw. Fragen – könnt ihr das bestätigen oder korrigieren, bitte?
    * Die erstattete Umsatzsteuer verrechne ich mit den zu leistenden Zahlungen in 2019.
    * Zinsen auf Umsatzsteuer = Einkünfte in der EÜR?
    * aus Umsatzsteuer erstatteter Verspätungszuschlag = ??

    * Erstattete Einkommensteuer = Einkünfte in der Einkommensteuererklärung?
    * Erstattete Zinsen aus Einkommensteuer = ??
    * Erstatteter Verspätungszuschlag aus Einkommensteuer = ??

    Besten Dank für sachdienliche Hinweise und ebensolche Grüße!
    Zuletzt geändert von Koaline; 07.05.2021, 07:56.

    #2
    Die Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Deshalb nur ganz kurz:

    Die Einkommensteuer ist eine private Steuer, Zahlungen werden als Entnahmen und Erstattungen als Einlagen gebucht.

    Nur die Umsatzsteuer ist eine betriebliche Steuer. Du schreibst von buchen, verwendest du ein Buchhaltungsprogramm ?

    Buchhaltungsprogramme haben dafür nämlich Konten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Deshalb nur ganz kurz:

      Die Einkommensteuer ist eine private Steuer, Zahlungen werden als Entnahmen und Erstattungen als Einlagen gebucht.

      Nur die Umsatzsteuer ist eine betriebliche Steuer. Du schreibst von buchen, verwendest du ein Buchhaltungsprogramm ?

      Buchhaltungsprogramme haben dafür nämlich Konten.
      Nein, kein Buchungsprogramm, war bloß die falsche Vokabel aus anderem Kontext. ;-) Danke, dann grübele und suche ich weiter. Schönes Wochenende!

      Kommentar

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