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Anlage R bei steuerpflichtigen Leistungen aus Altersvorsorge-Bausparverträgen?

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    Anlage R bei steuerpflichtigen Leistungen aus Altersvorsorge-Bausparverträgen?

    Hallo,

    ich habe von der Bausparkasse eine Mitteilung erhalten über steuerpflichtige Leistungen. Da steht, dass Leistungen aus dem Altersvorsorge-Bausparvertrag verfügt wurden.
    Ich soll dies in der Anlage R auf Seite 2 eintragen...

    Auf der Mitteilung selbst steht aber, dass die Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt, automatisch berücksichtigt werden. Bitte füllen sie die Anlage R-AV/bAV nur aus, wenn sie von den bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen wollen.

    Ich weiß überhaupt nicht, wo das stehen sollte, bzw. wo ich nachschauen müsste ob das so stimmt! Es handelt sich auch nur um einen sehr geringen Betrag.
    Evtl. kommt das von einer Änderung, da dieser Vertrag umgewandelt wurde!?

    Muss ich was ausfüllen? Welche Anlage? Anlage R oder Anlage R-AV/bAV? Und wo genau? Da steht immer nur was von Rente und Rente hab ich nicht bezogen!

    Viele Grüße Steffi

    #2
    Zitat von Steffi123 Beitrag anzeigen
    Ich weiß überhaupt nicht, wo das stehen sollte
    Wenn Du da Deiner Bausparkasse nicht vertraust, Du kannst das z. B. hier nachlesen: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ng_ab_2019.php . Aber wenn Du das nicht in ElsterFormular einträgst, dann hast Du halt auch keine zutreffende Steuerberechnung.

    Zitat von Steffi123 Beitrag anzeigen
    Welche Anlage? Anlage R oder Anlage R-AV/bAV?
    Bis 2019 gab es gar keine Anlage R-AV, somit stellt sich die Frage gar nicht.

    Kommentar


      #3
      Bitte füllen sie die Anlage R-AV/bAV nur aus, wenn sie von den bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen wollen.
      Diese Empfehlung ist bei Verwendung einer Anwendung, die eine Einkommensteuervorausberechnung beinhaltet, keinesfalls sinnvoll.

      Das ist für Erklärungen auf Papier gedacht, da kann man die sog. eDaten auch weglassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo allerseits,

        wenn der Eintrag in z.B. ElsterOnline vorgenommen werden sollte, frage ich mich eben, an welcher Stelle genau. Durch die Suchfunktion im Formu hier (und auch im www) bin ich leider nicht erfolgreich gewesen.
        Offen gestanden fand' ich das Schreiben meines Anbieters in diesem Fall nur bedingt hilfreich, sinngemäß: "Einfach übertragen in Anlage zu Einkünften aus Renten". Würde ich gerne machen, aber ich weiß nicht genau wo.

        Danke an das Forum für die Hilfe vorab.

        Viele Grüße

        Paule

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          #5
          Würde ich gerne machen, aber ich weiß nicht genau wo.
          Richtig ist seit 2019 jedenfalls die Anlage R-AV/bA. In welche Zeile die Leistungen dort gehören, sollte sich aus der Nummer der Leistungsmitteilung

          deines Anbieters ergeben. Ich würde den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen, der sollte den Eintrag automatisch vornehmen.

          Wenn du schon Mein ELSTER nutzt, bringt es nichts, die Frage an ein Thema in ElsterFormular anzuhängen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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