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Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung..

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    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung..

    Hallo,

    Ich habe bis jetzt meine Steuererklärung über Elster gemacht.
    War nicht schwierig, da ich nur Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte.

    Nun bin ich Miteigentümer eines Mietmehrfamilienhauses zu 50 % mit meinem Bruder.
    Das heißt, ich muss auch die Anlage V ausfüllen.
    Ich selber wohne nicht in dem Haus, auch nicht mein Bruder.

    Wie ich erfahren habe, soll hierfür noch die Erklärung zu eine gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht werden.
    Dazu habe aus dem Internet die Anlagen Est 1B, FE ,FE 1, V gedruckt.
    Sind die Anlagen richtig, oder brauche ich noch andere?

    Wie ich festgestellt habe, werden die oben bezeichneten Anlagen von Elster nicht angeboten,
    bis auf die Anlage V.

    Trage ich in Anlage V als Mieteinnahmen und Werbungskosten,
    die gesamten Mieteinnahmen und Ausgaben oder nur die Hälfte, also nur mein Anteil?

    Kann ich ganz normal meine Einkommensteuer von 2008 über Elster machen und die oben bezeichneten Anlagen
    schriftlich ausfüllen und per Post an Finanzamt schicken?

    Oder muss ich dann alles schriftlich machen?


    Muss mein Bruder dann auch die ganzen Anlagen selbst für seine eigene Einkommensteuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken?
    Oder reicht es aus, wenn ich es nur mache?

    Es wäre echt ganz nett, wenn einer mir helfen könnte.

    Ich danke im Voraus.

    #2
    AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung..

    Zitat von elisa Beitrag anzeigen
    Wie ich erfahren habe, soll hierfür noch die Erklärung zu eine gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht werden.
    Dazu habe aus dem Internet die Anlagen Est 1B, FE ,FE 1, V gedruckt.

    ...

    Wie ich festgestellt habe, werden die oben bezeichneten Anlagen von Elster nicht angeboten
    Es handelt sich bei dem Vordruck ESt 1 B nicht um eine Anlage, sonder um eine Feststellungserklärung. Die Grundstücksgemeinschaft hat die Feststellungserklärung gemeinsam abzugeben. Das ist nur mit den Papiervordrucken möglich.

    Deine Einkommensteuererklärung kannst Du natürlich trotzdem mit Elster machen. Der Gewinn/Verlust aus der Immobilie ist dabei denk ich in Zeile 24 der Anlage V einzutragen.

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      #3
      AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung..

      Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung (Vordruck ESt1B) sind auf der Anlage V die gesamten Einnahmen und Werbungkosten für das vermietete Objekt zu ermitteln und auf der Anlage V einzutragen.

      In der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Miteigentümers ist in Zeile 24 der Anlage V nur der Anteil an den Einkünften einzutragen. Eine vollständig ausgefüllte Anlage V ist nicht notwendig.

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        #4
        AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung..

        Vielen dank!

        Ihr habt mir sehr viel weitergeholfen.

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