Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten EÜR Freiberufler

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten EÜR Freiberufler

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine erste Steuererklärung und lese im Internet leider verschiedene oder nicht aussagekräftige Informationen bezüglich der Fahrtkosten.

    Gerne würde ich meine Fahrtkosten, welche im Zusammenhang mit meiner freiberuflichen Tätigkeit entstehen, in der EÜR als Betriebsausgaben angeben. Ich reise ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und habe natürlich für alle Fahrten einen Beleg.

    Meine Fragen diesbezüglich sind:

    1. Muss ich meine tatsächlich entstandenen Kosten angeben oder kann ich die Kilometerpauschale nutzen?
    2. Werden Hin- und Rückfahrt berücksichtigt?
    3. Wird diese Ausgabe in Zeile 83 der EÜR eingetragen?

    Vielen Dank schon mal für jede Hilfe!

    Liebe Grüße

    #2
    Hallo,

    schau dir mal die Seite 4 ab Zeile 81ff an.
    Da sind deine Fragen selbsterklärend
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ich reise ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln
      Die tatsächlichen Gesamtkosten für die Öffis erfasst du in Zeile 83 der EÜR, das ist korrekt.

      Die Frage ist, ob in den Gesamtkosten Kosten für Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner Betriebsstätte enthalten sind.

      Wenn das nicht der Fall ist, ist das Thema mit dem Eintrag in Zeile 83 erledigt. Eine Kilometerpauschale kannst du für betriebliche Fahrten

      nicht in Ansatz bringen. Wenn es Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gibt, musst du auch die Zeilen 85 und 86 ausfüllen.

      Du schreibst im Unterforum für ElsterFormular, das Programm steht für das Jahr 2020 nicht mehr zur Verfügung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Charlie24 super, vielen Dank!

        Kommentar

        Lädt...
        X