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Anlage Vorsorgeaufwendungen, Zeile 22 ff.

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    Anlage Vorsorgeaufwendungen, Zeile 22 ff.

    Wir, verheiratet, Er Angestellter, Sie Beamtin, sind zusammenveranlagt. Sie hat in 2009 elf Monate Vollelternzeit gehabt, im Januar Elternteilzeit. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen gibt es immer schön die Rubrik "Stpf./Ehemann" und "Ehefrau". Ab Zeile 22 entfällt die Rubrik "Ehefrau". Stattdessen heißt der Titel in dem schwarzen Balken "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen der Stpfl./ des Ehemannes".
    Muss ich als Ehefrau da etwas eintragen? Muss ich ankreuzen, dass keine Rentenversicherungspflicht als Beamter aus dem aktiven Dienstverhältnis bestand?

    #2
    Angaben zur Ehefrau: Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Zeile 31-36

    Wenn man selbst keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hat, sehe ich nicht wirklich die Notwendigkeit Eintragungen zu machen. Um festzustellen ob es eine Auswirkung hat, kann man ja mal (ohne die Eintragungen) die fertige Steuererklärung speichern und über Extra die Steuerberechnung durchführen. Anschließend das gleiche mit der Eintragung in Zeile 31 "Beamtin".

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