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Kapitalerträge doppelt besteuert?

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    Kapitalerträge doppelt besteuert?

    Mir war nicht bewusst, dass man die Anlage KAP nicht immer
    ausfüllen muss, genau das habe ich aber für 2019 gemacht.

    Für ein kleines Depot, mit Gewinn aus Aktienverkauf und ein
    paar Euro Dividenden. Das Depot habe ich auch erst 2019 angelegt,
    da ist also nichts von diesen "Altbeständen" drin oder wie das heißt.

    Ich habe im Elsterformular-Formular KAP alles genau so eingetragen,
    wie ich es von der Bank bekommen habe:

    - Höhe der Kapitalerträge
    - In Anspruch genommener Freibetrag (801€)
    - gezahlte Kapitalertragsteuer
    - Solidaritätszuschlag

    Alles andere auf 0€. Bin nicht in der Kirche.

    Nun sehe ich aber im Bescheid, dass der Ertrag, abzüglich 801€,
    auf mein zu versteuerndes Einkommen aufaddiert wurde, so,
    als hätte ich dafür gearbeitet. Ich bin Steuerklasse 1.
    Einen Abzug kann ich nirgends weiter finden.

    Also, das habe ich doch jetzt indirekt doppelt abgezogen bekommen.
    So wie ich das verstehe, ist man doch nach Zahlen der 25%
    Kapitalertragsteuer raus. Was kann ich hier noch tun?

    Was habe ich falsch gemacht?

    #2
    In der Einkommensteuererklärung werden Deine gesamten Einkünfte erklärt und im Bescheid versteuert, Du musst dafür nicht "gearbeitet" haben. Es geht ja auch um Deine "Einkommen"steuer und nicht um eine "Arbeits"steuer.

    Da wird nichts doppelt besteuert: Vorne in der Abrechnung wird von deiner festgesetzten Steuer die gezahlte Kapitalertragsteuer nebst Soli abgezogen, so dass im Ergebnis eine Einfachbesteuerung rauskommt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Also, auf der Rückseite des Bescheids tauchen zunächst meine
      "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" auf, abzüglich von
      ein paar Werbungskosten, Fahrt und Arbeitsmittel.

      Darunter, genauso fett geschrieben wie die Einkünfte oben,
      "Einkünfte aus Kapitalvermögen", abzüglich 801€.

      Dann noch "Sonstige Einkünfte", mit ein paar steuerfreien
      Abzügen.

      Und unter "Summer der Einkünfte" nun alle drei zusammen.

      Da drunter gibt's noch "Sonderausgaben", dann folgt schon
      die Berechnung der Einkommensteuer.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
        Also, auf der Rückseite des Bescheids tauchen zunächst meine
        "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" auf, abzüglich von
        ein paar Werbungskosten, Fahrt und Arbeitsmittel.

        Darunter, genauso fett geschrieben wie die Einkünfte oben,
        "Einkünfte aus Kapitalvermögen", abzüglich 801€.

        Dann noch "Sonstige Einkünfte", mit ein paar steuerfreien
        Abzügen.

        Und unter "Summer der Einkünfte" nun alle drei zusammen.

        Da drunter gibt's noch "Sonderausgaben", dann folgt schon
        die Berechnung der Einkommensteuer.
        Dann hast du die Günstigerprüfung beantragt, bei der geprüft wird, ob die 25% Abgeltungssteuer oder die tarifliche Besteuerung besser für dich ist, und es trifft letzteres zu. Anhaltspunkt ist, ob das zvE ohne die Kapitalerträge unterhalb von etwa 15 T€ ist, denn da liegt der Grenzsteuersatz bei 36%.

        Kommentar


          #5
          Anhaltspunkt ist, ob das zvE ohne die Kapitalerträge unterhalb von etwa 15 T€ ist, denn da liegt der Grenzsteuersatz bei 36%.
          Das stimmt jetzt sicher nicht. Es geht um den Grenzsteuersatz von 25% und der wird im Grundtarif im Jahr 2020 bei einem zvE von 16.980,00 € erreicht.

          Wenn das zu versteuernde Einkommen einschließlich der Kapitalerträge unterhalb dieses Werts liegt, ist die Günstigerprüfung erfolgreich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
            Also, auf der Rückseite des Bescheids ...
            Du musst Dir die Vorderseite angucken. Siehe Picard:


            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Vorne in der Abrechnung wird von deiner festgesetzten Steuer die gezahlte Kapitalertragsteuer nebst Soli abgezogen

            Kommentar


              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Du musst Dir die Vorderseite angucken. Siehe Picard:

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Vorne in der Abrechnung wird von deiner festgesetzten Steuer die gezahlte Kapitalertragsteuer nebst Soli abgezogen, so dass im Ergebnis eine Einfachbesteuerung rauskommt.
              Oh. Ja. Das stimmt, mpfzt.
              Entschuldigung, ich lerne noch

              Also mit dem aktuellen Bescheid bekomme ich ein bisschen wieder.

              Wenn ich meine Kapitalerträge jetzt rückwärts, vom im Bescheid
              angegebenen "zvE" abziehe und das in der Grundtabelle nachschlage,
              müsste ich etwas zahlen.

              Darf ich annehmen, dass die Günstigerprüfung somit erfolgreich war?

              Kommentar


                #8
                Darf ich annehmen, dass die Günstigerprüfung somit erfolgreich war?
                Du siehst das doch an der Steuerberechnung im Bescheid selbst. Wenn die 25% Abgeltungssteuer zu Anwendung kommen, gibt es eine Zeile, in der steht:

                Zu versteuern nach § 32d EStG und dahinter stehen dann die steuerpflichtigen Kapitalerträge. Wenn es diese Zeile bei dir nicht gibt, war die Günstigerprüfung

                erfolgreich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn es diese Zeile bei dir nicht gibt, war die Günstigerprüfung erfolgreich.
                  Ja, die fehlt. Ich denke, ich hab's begriffen.
                  Cool, vielen Dank!

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                    #10
                    Hallo,

                    wir arbeiten ja mit Elster. Also kann man auch mal eine weitere Steuererklärung anfertigen (einfach eine Kopie anlegen), und in dieser die Anlage KAP entfernen. In der Berechnung sieht man dann, ob die Erstattung höher wäre oder nicht.
                    Aber in der Regel kann man der Günstigerprüfung vertrauen. Mir ist nur eine gegenteilige Konstellation bekannt (und die hat sich ab 2021 auch erledigt).

                    Wenn das zu versteuernde Einkommen einschließlich der Kapitalerträge unterhalb dieses Werts liegt, ist die Günstigerprüfung erfolgreich.
                    Darüber aber durchaus auch noch

                    Was man sicher sagen kann: Wenn das zu versteuernde Einkommen ohne die Kapitalerträge oberhalb dieses Werts liegt, ist die Günstigerprüfung nicht erfolgreich.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      Darüber aber durchaus auch noch
                      Welche Fälle hast du da im Auge ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo,

                        zum Beispiel 10.000 Euro Lohn und 10.801 Euro Kapitalerträge, das sind mehr als 16.980. Der Grenzsteuersatz liegt da über 26%, trotzdem lohnt sich die Günstigerprüfung (Lohnsteuern fielen gar nicht an, müssten also theoretisch nachberechnet werden, die 2.500 Euro Abgeltungsteuer gleichen das aber mehr als aus, man bekäme noch über 200 Euro zurück).
                        Und wenn man Rente anstatt Lohn sagt kommt das sogar recht häufig vor, viele Rentner sind vermögend.

                        Anmerkung: Sonderausgaben, Soli, Kirche u.ä. außen vor, das würde es aber nicht ändern

                        Oft liest man auch, dass sich die Günstigerprüfung rechnet sobald der Grenzsteuersatz (ohne die Kapitalerträge) unter 25% liegt. Aber auch das ist nicht immer korrekt.

                        Stefan

                        PS: Ich hätte eher erwartet, dass eine Nachfrage zu "Mir ist nur eine gegenteilige Konstellation bekannt" kommt.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Und wenn man Rente anstatt Lohn sagt kommt das sogar recht häufig vor, viele Rentner sind vermögend.
                          Für heutige Rentner mag die Günstigerprüfung auch unter dem Aspekt des Altersentlastungsbetrags interessant sein, meine Erfahrung ist

                          allerdings auch, dass vermögende Rentner nur selten so geringe laufende Einkünfte haben, dass die Rechnung aufgehen würde.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Für heutige Rentner mag die Günstigerprüfung auch unter dem Aspekt des Altersentlastungsbetrags interessant sein, meine Erfahrung ist

                            allerdings auch, dass vermögende Rentner nur selten so geringe laufende Einkünfte haben, dass die Rechnung aufgehen würde.
                            Hallo,

                            ob du dich da nicht täuscht.
                            Jedenfalls hat reckoner recht
                            Gruß FIGUL

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