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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    zwei Fragen zur den Betreuungskosten

    1) Ist es guenstiger die Kosten 50:50 aufzuteilen (mein Mann ist Hauptverdiener) oder 100% auf Ihn einzutragen (bezahlt wurde aus der gemeinsamen Familienkasse)?

    2) Ich war bis Ende August berufstaetig danach in Elternzeit - koennen wir die Betreuungskosten fuer unsere damals 2 Jaehrige Tochter dann fuers ganze Jahr anrechnen oder nur bis Ende August??

    vielen dank

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Hallo

    1.)
    wenn beide Arbeitnehmer sind, spielt es (meiner Meinung nach) eigentlich keine Rolle, da es die Kosten zusätzlich zu den Werbungskosten, bzw. dem Pauschbetrag gibt. Die Steuerliche Auswirkung am Ende ist die selbe.

    2.)
    nur bis August.
    in den Folgejahren dann wieder, ab dem 3. Geburtstag ihrer Tochter bis zum sechsten, wenn einer von beiden zuhause ist.

    Bzw. sie vor dem 3./nach dem 6.Geburtstag des Kindes krank/behindert (min.3 Monate zusammenhängend)waren, und das Kind nicht selber betreuen (hätten) können.

    Achtung: der Urlaub vor der Entbindung/die Mutterschutzfrist zählt, nach meinem Verständnis, auch mit zur Erwerbstätigkeit, also ev. noch der September mit.
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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