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KAP Zeile 53 - Erstattung möglich

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    KAP Zeile 53 - Erstattung möglich

    Hallo

    Habe als Schüler (ohne Einkommen) Geld angelegt.
    In der Jahressteuerbescheinigung der DWS steht dann:
    "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" (Anlage KAP - Zeile 53).
    Es handelt sich hierbei zwar um "nur" 30€, trotzdem würde ich gerne wissen, ob ich mir auch diese Steuern "wieder holen" kann, also ob eine Erstattung möglich ist?
    Wenn ich Zahlen in Elster eingebe hat das keinerlei Einfluss auf mein Ergebnis.

    Vielen Dank im Vorraus
    Dodel123

    #2
    AW: KAP Zeile 53 - Erstattung möglich

    Hallo Dodel123,

    da du als Schüler ohne Einkommen (abgesehen von diesem DWS-Fonds in vermutlich nicht besonders hohem Volumen) wohl gar keine Steuern bezahlst, kannst du auch keine ausländischen Steuern anrechnen lassen (um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden). Es ist nicht so, dass der deutsche Staat fremde Steuern erstattet (so hast du wahrscheinlich gedacht).

    Häufig kann man sich aber die Steuern in dem betreffenden Land erstatten lassen, aber bei 30 Euro wird sich der bürokratische Aufwand kaum lohnen.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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