Ich verkaufe Waren auf Märkten und bin zweimal im Jahr auch auf einem ausländischem Markt (EU). Muss ich diese Einnahmen in der Umsatzsteuervoranmeldung, bzw. Erklärung angeben und sind sie umsatzsteuerpflichtig? Oder gibt es einen Freibetrag". Wenn ja, wo werden diese Einnahmen eingetragen?
Danke
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