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Jetzt habe ich zufällig noch gesehen, dass bei dir unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung 110,40 € steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für Verpflegungsmehraufwand stehen.
Dazu musst du in der Erklärung in jedem Fall Angaben in der Angabe N bei Auswärtstätigkeit machen, damit diese Zuschüsse nicht nachversteuert werden.
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Ich frage mich warum das Finanzamt bei Nichtpflichtveranlagten überhaupt auffordert
Ich nicht! Lies mal § 46 Abs. 2 Ziffer 5 EStG genau durch.
ich wende mich mit meinem "Problem" an die Experten in der Runde. Die letzten Jahre hatte ich immer eine Nachzahlung von ca. 20-50€ pro Jahr. Dieses Jahr war ich wiedermal, nach Aufforderungen des Finanzamt, an meiner Steuererklärung für das Jahr 2018. Bin wieder bei ca. 20€ Nachzahlung rausgekommen. Hatte das jetzt mal in der Freunde- und Familienrunde diskutiert und alle sind der Meinung, dass ich eigentlich Geld bekommen müsste und seit Jahren etwas "falsch" mache...
Ausgangssituation: Single, Steuerklasse 1, Angestellter bei einer AG, Einfachweg zur Arbeit 6km mit dem Auto, Kein Eigentum, Kein Zweitjob, Keine Riesterrente etc.
Lohnsteuerbescheinigung 2018:
3. 78.633,17€
4. 19.584,00€
5. 1.077,12€
10. 1.505,80€ (Die letzten 2 Jahre war dort kein Wert enthalten)
11. 588,00€
12. 32,34€
20. 110,40€
22a. 7477,84€
23a. 7477,84€
24a. 3.876,36
24c. 677,04€
25. 8.442,98€
26. 1.486,80€
27. 1.205,85€
Habt ihr eine Idee wieso andere Geld bekommen und ich zahlen muss ?!
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