Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

steuerpflichtige Leistungen aus dem Altersvorsorgevertag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    steuerpflichtige Leistungen aus dem Altersvorsorgevertag

    Hallo,
    ich habe auf der Bescheinigung einer Versorgungskasse Beträge nach § 22 ESTG mit Nr. 1 und Nr. 5. Wo trage ich diese in Elster ein? Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    Anlage R Seite 2, da Du Elsterformular verwendest laut dem von Dir gewählten Unterforum und es sich somit um das Jahr 2019 oder früher handeln muss, da es für 2020 ff. Elsterformular nicht mehr gibt.

    Normalerweise hast Du auch zumindest im Erstjahr eine Leistungsmitteilung, die dortigen Nummern laut Leistungsmitteilung kannst Du dann den passenden Feldern zuordnen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Ab dem Jahr 2020 gibt es dafür die neue Anlage R - AV / bAV, allerdings steht die nur noch in Mein ELSTER zur Verfügung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ab dem Jahr 2020 gibt es dafür die neue Anlage R - AV / bAV, allerdings steht die nur noch in Mein ELSTER zur Verfügung.
        Hatte ich hier eigentlich bewusst nicht ergänzt, da hier ja nichts darauf hindeutete und das ja eine ganz andere Anwendung ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X