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Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige

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    Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige

    wo eintragen:

    Diese Ausgaben stellen besondere außergewöhnliche Belastungen dar, bei denen keine zumutbare Eigenbelastung abzuziehen ist.

    In welcher Zeile müssen diese aufwendungen denn eingetragen werden? Früher gab es da immer auf der Seite in denen die außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden konnten zeilen dafür.

    Jetzt finde ich da nichts mehr.

    #2
    AW: Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige

    Dazu gibt es die "Anlage Unterhalt".

    Kommentar


      #3
      AW: Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige

      Danke!!!

      Ich hatte noch mehrere Probleme, hatte aber doch verhältnismäßig schnell alle Probleme mit Hilfe der Suchfunktion in Google bezw. hier lösen können.

      Leider dauert die Zusendung des Aktivierungscodes für das Software Zertifikat per Schneckenpost sehr lange, sodass ich mit der Übermittlung nun ellenlang warten muss.

      Das könnte man doch sicher auch anders lösen, sodass das Zertifikat am gleichen Tag zu bekommen sein müsste - oder? Ich meine, bei Web.de wird das zertifikat über eine verschlüsselte Verbindung sofort heruntergeladen.

      MfG

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        #4
        AW: Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige

        Hallo Konsumverzicht,

        hier geht es nicht um die Einrichtung eines E-Mail-Accounts, sondern um die Zertifizierung eines nach Datenlage bekannten Steuerbürgers!
        Da müssen Daten abgeglichen und an eine bekannte Postadresse verschickt werden, um durch dieses Verfahren die Sicherheit zu gewährleisten. Zumindest spart man sich das Post-Ident-Verfahren
        Ein solches Zertifikat ist ein mächtiges Instrument, welches in den falschen Händen so manche Verwirrung und Schaden anrichten kann. So mancher persönlich haftende Geschäftsführer wünschte sich da mal eine einfache Korrektur der Unternehmenszahlen
        ABER:
        Eine Einkommensteuererklärung muss gar nicht authentifiziert übertragen werden. Wenn Sie sowieso Originalunterlagen oder Bescheinigungen einreichen müssen, können Sie auf eine Authentifizierung verzichten, die komprimierte Erklärung ausdrucken und vlt. heute Abend abschicken
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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