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Umsatzsteuervoranmeldung Einkauf England

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    Umsatzsteuervoranmeldung Einkauf England

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage und hoffe hier kann jemand helfen. Soweit komme ich mit der Umsatzsteuervoranmeldung halbwegs klar. Allerdings weiß ich nicht in welche Zeilen der Umsatzsteuervoranmeldung ich eine aktuelle Einkaufsrechnung aus England eintragen soll. Es ist mein einziger Nicht EU Lieferant. Die Ware wurde per DPD mit dem Incoterm DDP zugestellt. Auf der Rechnung ist der Warenwert/Total net amount (132 EURO) ausgewiesen, Frachtkosten/Carriage net (60 EURO) und keine Mehrwertsteuer.
    In welchen Zeilen muss ich welche Werte eintragen? Über eine Antwort und Rat würde ich mich freuen.





    #2
    Wenn du Einfuhrumsatzsteuer zahlen musstest, trägst du die bei Kennziffer 62 ein. Wenn nicht, dann nicht (und sonst auch nix).

    Falls englische Umsatzsteuer enthalten sein sollte, kannst du versuchen, die bei Her Majesty's Custom & Excise wieder zurückzubekommen (aber das ist elend).

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      #3
      Mit ElsterFormular hat das aber jetzt nichts zu tun. Als ElsterFormular noch zur Verfügung stand war England noch in der EU!

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        #4
        Nach Ende der Übergangsphase, also seit dem 1. Januar 2021, wird das VK steuerlich wie ein Drittstaat behandelt.

        Nach meiner Kenntnis müsste für deinen Warenimport Einfuhrumsatzsteuer angefallen sein. Entstandene Einfuhrumsatzsteuer

        ist in Zeile 57 der Voranmeldung (Kennziffer 62) zu erklären, vorausgesetzt, du bist generell zum Vorsteuerabzug berechtigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen lieben Dank für die Antworten und eure Zeit. Die die Verzollung hat der Lieferant übernommen, bzw. DPD England. Delivery Duty Paid (DDP) wurde vereinbart. Dieser DDP Service ist allerdings nicht auf der Rechnung separat ausgewiesen, sondern ist unter den Beförderungskosten/Fracht ausgewiesen.....

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            #6
            Zitat von tomb84 Beitrag anzeigen
            Dieser DDP Service
            Die Lieferdienste berechnen die Einfuhrumsatzsteuer normalerweise weiter, so dass Du diese auch abziehen kannst. Der dazugehörend 'Service' ist eine normale Betriebsausgabe.

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              #7
              sondern ist unter den Beförderungskosten/Fracht ausgewiesen.....
              Wenn dort die Einfuhrumsatzsteuer als eigener Posten ausgewiesen ist, ist das doch kein Problem, dann hast du ja einen Beleg.

              Natürlich steht die nicht auf der Rechnung deines Lieferanten, da würde sie auch nicht hingehören.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Wen's interessiert, wie sowas ausschaut (ich hatte den Fall gerade):

                elster86.png

                elster87.png

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