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Zeile 51 Vorsorgeaufwand - Steuererklärung 2020---Anspruch auf stfr. Zuschüsse ...

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    Zeile 51 Vorsorgeaufwand - Steuererklärung 2020---Anspruch auf stfr. Zuschüsse ...

    Hallo,
    folgender Fall: Person (angestellt als Beamter beim Zoll mit privater KV/PV) hat zwar Anspruch auf 50% der Krankheitskosten beim Zoll, jedoch werden
    diese nicht in Anspruch genommen, so dass es jedes Jahr von der KV Rückerstattungen erhält.
    Person zahlt also für Zuzahlungen den vollen Preis.

    Meine Frage ist nun, ob in Zeile 51 eine "2=nein" gesetzt werden kann ?


    lG,
    Alfi2001

    #2
    Meine Frage ist nun, ob in Zeile 51 eine "2=nein" gesetzt werden kann ?
    Nein, das ist nicht zulässig. Als Beamter hat man doch einen Beihilfeanspruch, muss also für seine Krankenversicherung bzw. seine Krankheitskosten

    nicht allein aufkommen.

    Du schreibst im falschen Unterforum !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank; sorry habe kein passendes Unterforum gefunden gehabt!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Alfi2001 Beitrag anzeigen
        Vielen Dank; sorry habe kein passendes Unterforum gefunden gehabt!
        Hallo,

        wird beim Zoll so gearbeitet?
        Hättest du vor dem Erstellen deines Beitrags die Hinweise zu den einzelnen Foren gelesen,
        hättest du ein anderes Forum ausgewählt

        ElsterFormular:
        Nur Steuererklärungen bis 2019 können mit ElsterFormular erstellt werden.
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von Alfi2001 Beitrag anzeigen
          Anspruch auf 50% der Krankheitskosten beim Zoll, jedoch werden
          diese nicht in Anspruch genommen, so dass es jedes Jahr von der KV Rückerstattungen erhält
          Ich kenne das anders. Man beantragt die Beihilfe, stellt aber keinen Antrag bei der Krankenkasse, und erhält von dort eine Erstattung. Man bekommt doch von der Krankenversicherung keine Erstattung, wenn man auf die Beihilfe des Arbeitgebers verzichtet.

          So oder so, Charlies Antwort ist jedenfalls richtig.

          Kommentar


            #6
            Man beantragt die Beihilfe, stellt aber keinen Antrag bei der Krankenkasse, und erhält von dort eine Erstattung.
            Das es so gemeint war, habe ich einfach unterstellt. Was geschrieben wurde, macht ja keinen Sinn.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielleicht verzichtet Alfi ja auf beide Erstattungen, in der irrigen Annahmen, nur so hätte er Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung

              Kommentar

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