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Umsatzsteuervoranmeldung mit Reverse-Charging Verfahren

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    Umsatzsteuervoranmeldung mit Reverse-Charging Verfahren

    Hallo in die Runde,

    kurze Frage. Ich sitze an meiner Ust-Va Q3/2019 und habe im vergangenen Quartal eine Arbeitsleistung in Polen erbracht. Ich habe jedoch keine Waren verkauft. Auf meiner gestellten Rechnung habe ich den Zusatz des Reverse-Charging-Verfahrens angegeben, sowie die VAT des polnischen Unternehmens. Ausgewiesen wurde die Summe Netto = Brutto, wobei die angegebene 19% Mwst. mit 0€ von mir berechnet wurde.

    In welcher Zeile gebe ich meine Einnahme nun an?

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung mit Reverse-Charging Verfahren

    Mit "VAT" meinst du die USt-Identifikationsnummer des polnischen Unternehmens? Ich gehe jetzt mal davon aus.

    Sofern es der "Standard"-Fall ist, und nicht irgendein Ausnahme-Fall, gehört der Umsatz in die Kennzahl 21, Zeile 40.
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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