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Anlage Unterhalt (studierendes Kind über 25 Jahre)

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    Anlage Unterhalt (studierendes Kind über 25 Jahre)

    Guten Morgen zusammen,

    folgender Sachverhalt: Es geht um die ESt 2020 - Studierendes Kind ist noch im Januar und Februar als Kind anzusehen da unter 25 J und erhält für die Monate Kindergeld. Ab März zählt es nicht mehr als Kind und erhält auch kein Kindergeld mehr. Die Eltern unterstützen das Kind mit Unterhaltszahlungen iHv € 7.000 im Jahr 2020. Das studierende Kind bekommt ab April Bafög.

    Meine Frage hierzu: Muss das Bafög in der Anlage UN als Einkünfte/Bezüge angegeben werden? Das Kind arbeitet sonst nicht.

    Für die Monate Jan+Feb bekommen die Eltern ja den Ausbildungsfreibetrag iHv € 924 anteilig sprich 2/12 von 924 = € 154 + die Unterhaltszahlungen.

    Über jede Antwort würde ich mich freuen!

    Vielen Dank.

    MfG
    TS

    #2
    Natürlich gehört das Bafög zu den Bezügen, das wird meines Wissens sogar voll angerechnet. Einfach mal die Hilfe lesen.

    Für die zwei Monate mit Kindergeldanspruch können keine Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden.

    Hier bist du im falschen Unterforum!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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