Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt: Es geht um die ESt 2020 - Studierendes Kind ist noch im Januar und Februar als Kind anzusehen da unter 25 J und erhält für die Monate Kindergeld. Ab März zählt es nicht mehr als Kind und erhält auch kein Kindergeld mehr. Die Eltern unterstützen das Kind mit Unterhaltszahlungen iHv € 7.000 im Jahr 2020. Das studierende Kind bekommt ab April Bafög.
Meine Frage hierzu: Muss das Bafög in der Anlage UN als Einkünfte/Bezüge angegeben werden? Das Kind arbeitet sonst nicht.
Für die Monate Jan+Feb bekommen die Eltern ja den Ausbildungsfreibetrag iHv € 924 anteilig sprich 2/12 von 924 = € 154 + die Unterhaltszahlungen.
Über jede Antwort würde ich mich freuen!
Vielen Dank.
MfG
TS
folgender Sachverhalt: Es geht um die ESt 2020 - Studierendes Kind ist noch im Januar und Februar als Kind anzusehen da unter 25 J und erhält für die Monate Kindergeld. Ab März zählt es nicht mehr als Kind und erhält auch kein Kindergeld mehr. Die Eltern unterstützen das Kind mit Unterhaltszahlungen iHv € 7.000 im Jahr 2020. Das studierende Kind bekommt ab April Bafög.
Meine Frage hierzu: Muss das Bafög in der Anlage UN als Einkünfte/Bezüge angegeben werden? Das Kind arbeitet sonst nicht.
Für die Monate Jan+Feb bekommen die Eltern ja den Ausbildungsfreibetrag iHv € 924 anteilig sprich 2/12 von 924 = € 154 + die Unterhaltszahlungen.
Über jede Antwort würde ich mich freuen!
Vielen Dank.
MfG
TS
Kommentar