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EÜR Rechtsform des Betriebs

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    EÜR Rechtsform des Betriebs

    Hallo, ich verzweifle ein wenig an der Rechtsform des Betriebs. Ich arbeite auf Honorarbasis bei einem e.V., also die schicken mir Aufträge (Haushaltshilfe, Kinder-, Seniorenbetreuung), die ich annehmen kann und dann an die eine Rechnung schreibe. Mir wurde empfohlen Gewerbe anzumelden (also es war wohl kein Muss, aber wurde empfohlen), was ich auch gemacht habe mit Vermerk auf Nebentätigkeit. Welche Rechtsform muss ich also angeben?
    Liebe Grüße

    #2
    Hallo FleißigeBiene97,-
    wenn du wirklich ein Gewerbe angemeldet hast -> bist du doch -> -Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer hausgewerbetreibende oder gleichgest. Person nach dem Heimarbeitergesetz)
    oder du wählst -Sonstige selbstständig tätige Person.

    Tschüß

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      #3
      Du schreibst hier unter ElsterFormular, damit kannst du für 2020 keine EÜR mehr erstellen, das Programm steht nur bis 2019 zur Verfügung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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