Hallo, ich habe eine Verständnisfrage:
Auf Seite 6 der Umsatzsteuererklärung Zeile 168 "Vorauszahlungsoll 2020" trage ich meinem Verständnis nach die Beträge ein, die ich entweder über Vorauszahlungen an das FA gezahlt habe und die mir vom FA erstattet wurden, oder?
Konkret geht es um die USt-Erklärung einer Photovoltaik-Anlage. Wir haben im Februar die Anschaffungsrechnung erhalten, in der Voranmeldung dem FA gemeldet und im Juli 2020 dann eine Zahlung durch die Finanzkasse erhalten.
Diesen erhaltenen Betrag (sonst wurde weder etwas abgebucht noch von uns an das FA überwiesen) muss ich doch in die USt-Erklärung eintragen, oder? Ansonsten passt ja das Ergebnis in der Zeile 169 ("Noch an die Finanzkasse zu entrichten bzw. Erstattungsanspruch") nicht.
Ist das so korrekt oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Auf Seite 6 der Umsatzsteuererklärung Zeile 168 "Vorauszahlungsoll 2020" trage ich meinem Verständnis nach die Beträge ein, die ich entweder über Vorauszahlungen an das FA gezahlt habe und die mir vom FA erstattet wurden, oder?
Konkret geht es um die USt-Erklärung einer Photovoltaik-Anlage. Wir haben im Februar die Anschaffungsrechnung erhalten, in der Voranmeldung dem FA gemeldet und im Juli 2020 dann eine Zahlung durch die Finanzkasse erhalten.
Diesen erhaltenen Betrag (sonst wurde weder etwas abgebucht noch von uns an das FA überwiesen) muss ich doch in die USt-Erklärung eintragen, oder? Ansonsten passt ja das Ergebnis in der Zeile 169 ("Noch an die Finanzkasse zu entrichten bzw. Erstattungsanspruch") nicht.
Ist das so korrekt oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?
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