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Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von afriend Beitrag anzeigen
    ist es mit dem Hauptvordruck (ESt 1 B) nicht getan bei einem Gemeinschaftsgrundstück?
    Hallo,

    nein

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  • afriend
    antwortet
    ist es mit dem Hauptvordruck (ESt 1 B) nicht getan bei einem Gemeinschaftsgrundstück?

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Anlage V ist zur Feststellungserklärung. Kann ich das nicht im ElsterFormular machen?
    Wie ging das bevor es meinElster war?
    Nein, die Feststellungserklärung wurde bei ElsterFormular nie angeboten. Ich mache die jetzt seit 2012 mit Mein ELSTER.

    Davor durfte man auf Papier einreichen. Die meisten kommerziellen Steuerprogramme unterstützen die Feststellungserklärung ebenfalls..

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  • afriend
    antwortet
    es wird ja immer kmplizierter ...

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  • afriend
    antwortet
    Hallo zusammen,
    das ist richtig. Die ersten Threads waren meinElster. Bin aber nicht weitergekommen ... dachte ich mach das mit ElserFormular einreichen, da es leichter ist.

    Die Anlage V ist zur Feststellungserklärung. Kann ich das nicht im ElsterFormular machen?
    Wie ging das bevor es meinElster war?

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn ich mir den anderen Thread von afriend anschaue, geht es um die Anlage V zur Feststellungserklärung. Da hilft ihm ElsterFormular nicht weiter.
    Hallo,

    er schreibt aber tapfer von Elsterformular und auch im entsprechenden Unterforum.
    Vielleicht gibt es ja noch eine Anlage V ohne Feststellungserklärung

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  • Charlie24
    antwortet
    Schau dir Elsterformular und Mein Elster an
    Wenn ich mir den anderen Thread von afriend anschaue, geht es um die Anlage V zur Feststellungserklärung. Da hilft ihm ElsterFormular nicht weiter.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Schau dir Elsterformular und Mein Elster an
    Erkennst du den Unterschied bei den Formularen?

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  • afriend
    antwortet
    Es geht um 2019
    ich dachte ich bin bei Elster Formualr. hatte mit meinElseter angefangen und es schnell aufgegeben ... wollte erst Elster machen ...
    ich denke die Beschreibung hier ist vom Elster .... oder doch nicht ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Du schreibst im Unterforum von ElsterFormular, um welches Jahr geht es denn ? Deiner Beschreibung der Eingabemasken nach bist du

    aber mit Mein ELSTER unterwegs. Bei teilweiser Eigennutzung muss immer auch der Gesamtbetrag angegeben werden, außerdem,

    ob der Werbungskostenanteil verhältnismäßig (Prozentwert der Eigennutzung) oder direkt ermittelt wurde.

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  • afriend
    hat ein Thema erstellt Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Hallo Forum-Mitglieder und Gäste,

    Anbei wie die Maske (Weitere Werbungskosten, Summe) aussieht
    :
    Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen Eingaben und welche müssen zwingend zusammenpassen? Gibt es abhängigkeiten zwischen den Eingaben?
    d.h. wenn Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
    48 Gesamtbetrag (________Euro, Cent)
    dann amuss auch folgedes auch ausgefüllt werden?
    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
    48 () ermittelt durch direkte Zuordnung
    48 ermittelt verhältnismäßig in Prozent (_______X,XX)


    Anbei die Maske wie diese im Elster erscheint
    1. Eintrag
    48 Bezeichnung Hausversicherung

    Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
    48 Gesamtbetrag (________Euro, Cent)

    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
    48 () ermittelt durch direkte Zuordnung
    48 ermittelt verhältnismäßig in Prozent (_______X,XX)

    Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.
    48 Abzugsfähige Werbungskosten (________Euro)

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    afriend
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