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Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Hallo zusammen,
das ist richtig. Die ersten Threads waren meinElster. Bin aber nicht weitergekommen ... dachte ich mach das mit ElserFormular einreichen, da es leichter ist.
Die Anlage V ist zur Feststellungserklärung. Kann ich das nicht im ElsterFormular machen?
Wie ging das bevor es meinElster war?
Es geht um 2019
ich dachte ich bin bei Elster Formualr. hatte mit meinElseter angefangen und es schnell aufgegeben ... wollte erst Elster machen ...
ich denke die Beschreibung hier ist vom Elster .... oder doch nicht ?
Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Hallo Forum-Mitglieder und Gäste,
Anbei wie die Maske (Weitere Werbungskosten, Summe) aussieht
:
Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen Eingaben und welche müssen zwingend zusammenpassen? Gibt es abhängigkeiten zwischen den Eingaben?
d.h. wenn Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
48 Gesamtbetrag (________Euro, Cent)
dann amuss auch folgedes auch ausgefüllt werden?
Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
48 () ermittelt durch direkte Zuordnung
48 ermittelt verhältnismäßig in Prozent (_______X,XX)
Anbei die Maske wie diese im Elster erscheint
1. Eintrag
48 Bezeichnung Hausversicherung
Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
48 Gesamtbetrag (________Euro, Cent)
Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
48 () ermittelt durch direkte Zuordnung
48 ermittelt verhältnismäßig in Prozent (_______X,XX)
Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.
48 Abzugsfähige Werbungskosten (________Euro)
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