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Zweitstudium mit Minijob

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    Zweitstudium mit Minijob

    Hallo,

    ich mache mein Zweitstudium, d.h. ich brauche die Anlage N auszufüllen. Allerdings für die zwei Jahre, für die ich meine Steuererklärung machen möchte, hatte ich einen Minijob (450 Basis). Deshalb habe ich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen und kann deshalb die erste Seite in der Anlage N nicht ausfüllen. Nun weiß ich nicht, wie ich das Formular ausfüllen muss.

    Wegen meines Zweitstudiums muss ich meine Studiumkosten als Werbekosten eingeben. Aber wenn ich keine Einkommen eingebe, weil ich keine Lohnsteuerbescheinigung habe, bekomme ich eine Fehlermeldung beim Rechnen.

    "AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen Arbeitslohn.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!"


    Hat jemand Erfahrungen damit? Was soll ich wo eingeben?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Zweitstudium mit Minijob

    Zitat von zeysa Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich mache mein Zweitstudium, d.h. ich brauche die Anlage N auszufüllen. Allerdings für die zwei Jahre, für die ich meine Steuererklärung machen möchte, hatte ich einen Minijob (450 Basis). Deshalb habe ich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen und kann deshalb die erste Seite in der Anlage N nicht ausfüllen. Nun weiß ich nicht, wie ich das Formular ausfüllen muss.

    Wegen meines Zweitstudiums muss ich meine Studiumkosten als Werbekosten eingeben. Aber wenn ich keine Einkommen eingebe, weil ich keine Lohnsteuerbescheinigung habe, bekomme ich eine Fehlermeldung beim Rechnen.

    "AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen Arbeitslohn.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!"


    Hat jemand Erfahrungen damit? Was soll ich wo eingeben?

    Vielen Dank!
    Hallo,

    du trägst in die entsprechenden Felder 1,3,4,5, eventuell noch 6 eine Null ein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Zweitstudium mit Minijob

      Zitat von zeysa Beitrag anzeigen
      Hat jemand Erfahrungen damit? Was soll ich wo eingeben?
      In ElFo reicht es, die Fortbildungskosten in Zeile 44 zu erfassen. Es ist nicht erforderlich, die LStB mit Nullen zu befüllen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Zweitstudium mit Minijob

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        du trägst in die entsprechenden Felder 1,3,4,5, eventuell noch 6 eine Null ein

        Gruß FIGUL
        Danke. Ich habe es in der Lohnsteuerbescheinigung in die Felder 3,4,5 0 eingegeben und jetzt habe ich diese Nachricht, was ich glaube schon gut ist: Die Summe Ihrer Einkünfte ist negativ. Ihr Finanzamt wird aufgrund der dort gespeicherten Angaben einen Verlustrücktrag oder einen Verlustvortrag veranlassen.

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        In ElFo reicht es, die Fortbildungskosten in Zeile 44 zu erfassen. Es ist nicht erforderlich, die LStB mit Nullen zu befüllen.
        Danke, aber die Zeile 44 ist für Sonderausgaben bzw. für Erststudium. Allerdings mache ich mein Zweitstudium.

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          #5
          AW: Zweitstudium mit Minijob

          Zitat von zeysa Beitrag anzeigen
          Danke, aber die Zeile 44 ist für Sonderausgaben bzw. für Erststudium. Allerdings mache ich mein Zweitstudium.
          Meine Antwort bezog sich selbstverständlich auf die (bereites von dir erwähnte) Anlage N.
          Und dort wird Zeile 44 eindeutig mit Werbungskosten bezeichnet.
          Und um ganz sicher zu gehen, ich beziehe mich auf ElsterFormular.
          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            AW: Zweitstudium mit Minijob

            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            Meine Antwort bezog sich selbstverständlich auf die (bereites von dir erwähnte) Anlage N.
            Und dort wird Zeile 44 eindeutig mit Werbungskosten bezeichnet.
            Und um ganz sicher zu gehen, ich beziehe mich auf ElsterFormular.
            Ach jetzt verstehe. Danke. Für 2015 sieht die Formular anders aus aber für 2018 haben Sie Recht.

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              #7
              AW: Zweitstudium mit Minijob

              Zitat von zeysa Beitrag anzeigen
              Für 2015 sieht die Formular anders aus
              Du hast nicht verraten dass es Dir um 2015 geht!

              Trotzdem, Zeile 44 sieht in der Anlage N für 2015 in ElsterFormular so aus wie im Anhang.
              Angehängte Dateien

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