Guten Morgen zusammen,
folgende Frage:
meine Firma befindet sich im Gründungsjahr und ich habe Sie vorsorglich als Kleinunternehmen angemeldet. Wir sind seit Mai 2021 am Markt. Wir verkaufen 100% Differenzbesteuerte Ware.
Ich konnte hier sehr schön nachlesen auf dem Forum, dass ich in der EÜR für uns nur Zeile 11 & 16 verwende: um es für andere leidtragenden einmal genau aufzuführen:
Beispiel
5000 Euro Einkauf von Waren
10000 Euro verkauf von Waren
Differenz 5000 Euro
In Zeile 11 trage ich dann NETTO ein 4050 Euro
In Zeile 16 trage ich dann die UMST ein 950 Euro
Macht also Gesamteinnahme 5000 Euro in Zeile 22
Ist also etwas anders als bei einem Unternehmen ohne Differenzbesteuerung. Sonst kämen ja untern 5950 Euro raus in Zeile 22
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Da ich als Kleinunternehmer keine Voranmeldung abgebe (zumindest nicht für 2021-2026 bzw. nicht für dieses Beispiel).
Mache ich dann natürlich brav eine Umsatzsteuererklärung (& eine Gewerbesteuererklärung - Nullmeldung).
Nun endlich die erste Fragen:
- Erklärung UmSt dann als Nullmeldung abgeben oder mit obigen 950 Euro und das "Finanzamt versteht von alleine das mir die 950 Euro" selbst
gehören aus der EÜR bzw. der Umsatzsteuererklärung ?
Weiter:
Das Geschäft hat sich am Anfang relativ schlecht entwickelt . Wir hatten parallel auf 3 Pferde gesetzt - und zwei todgeritten. Das 3. Pferd explodierte dann ab Juli/Aug und wir liegen jetzt bei 105k Umsatz.
- Für 2022 also kein Kleinunternehmer mehr - das ist klar
- Für 2021 verstehe ich aus der Literatur, dass wir Glück hatten und die Umsatzsteuer behalten dürfen ? - richtig?
danke für eine Antwort hierzu - und um es gleich vorwegzunehmen - nein wir werden keinen Steuerberater hinzuziehen, ja wir haben ein Super Verhältnis zum Finanzamt und können diese zwei Fragen ggf. dort direkt stellen....
Lieben danke vorab
ape
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