Kann gelöscht werder - war zu blind. Sorry.
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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse - wohin?
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AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse - wohin?
Hallo,
auf der Anlage N Seite 2 findest du die Zeile 65 für den Eintrag der steuerfreien Arbeitgeberleistungen, in Zeile 64 ergeben sich deine Gesamtaufwendungen.
Das macht also nur Sinn wenn noch Werbungskosten übrigbleiben, wenn dein Arbeitgeber alles erstattet, kannst du ja nichts mehr geltend machen.
Tschüß
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