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Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

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    Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Leider ist bei meiner Elster-Steuererklärung der Anpassungsbetrag der Renten-Erhöhungen im Laufe der Jahre abweichend von den Anpassungsbeträgen in den Steuerbescheiden des FA.
    Folge ist, dass ich die Steuerzahlungen nicht mehr richtig in Elster ausrechnen kann .
    Wie kann ich meine Elster-Zahlen an die des FA anpassen
    krasperg

    #2
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

    Die erste ist der einmalige Antrag bei der Rentenversicherung auf Zusendung der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    Die zweite ist die Einrichtung des Bescheinigungsabrufs bei Mein ELSTER (Registrierung erforderlich): https://www.elster.de/eportal/start

    Das Unterforum hier ist für deine Frage nicht das richtige Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

      Hallo,

      es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Einfach selber ausrechnen.

      Du hast den Rentenanpassungebetrag vom letzten Jahr, dazu addierst du die Rentenerhöhung, fertig.

      Das mache ich so seit Jahren und es stimmt (fast) immer. Probleme gibt es nur bei ungewöhnlichen Erhöhungen, etwa im letzten Jahr mal wieder die Mütterrente.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

        Das mache ich so seit Jahren und es stimmt (fast) immer. Probleme gibt es nur bei ungewöhnlichen Erhöhungen, etwa im letzten Jahr mal wieder die Mütterrente.
        Bei mir selbst (männlich) stimmt das zwar auch, dennoch rate ich von der Eigenberechnung eher ab. Es ist ja nicht so schwierig, sich die korrekten Daten zu besorgen.

        Man muss bei der Eigenberechnung nämlich im ersten vollen Rentenjahr beginnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

          Hallo,

          >>>Man muss bei der Eigenberechnung nämlich im ersten vollen Rentenjahr beginnen.

          Na eben nicht, man kann mit einem beliebigen (natürlich bekannten) Anpassungsbetrag beginnen, idealerweise mit dem vom Jahr zuvor.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

            Na eben nicht, man kann mit einem beliebigen (natürlich bekannten) Anpassungsbetrag beginnen, idealerweise mit dem vom Jahr zuvor.
            Genau da liegt aber oft das Problem. Ich war im letzten Jahr mit zwei Fällen befasst, in denen für Rentnerehepaare wegen zusätzlicher Einkünfte aus einer 2016

            geerbten Beteiligung an einem Betrieb die Jahre ab 2016 nacherklärt werden mussten. Die Ehemänner waren in beiden Fällen Anfang bzw. Mitte 2018 verstorben,

            also kein Bescheinigungsabruf möglich. Die Rentenversicherung hat auch nichts herausgerückt. Bei einem Fall hat mir ein freundlicher Finanzbeamter die Daten

            telefonisch durchgegeben, den anderen musste ich ab 2005 selbst nachberechnen. Das war durchaus aufwändig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

              Hallo,

              ich hätte da nichts nachgerechnet.
              Das FA hat doch die Daten

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

                ich hätte da nichts nachgerechnet.
                Ich habe das auch nicht gern gemacht. Aber die Betroffenen wollten im Vorfeld wissen, was in etwa auf sie zukommt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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