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Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    ich hätte da nichts nachgerechnet.
    Ich habe das auch nicht gern gemacht. Aber die Betroffenen wollten im Vorfeld wissen, was in etwa auf sie zukommt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Hallo,

    ich hätte da nichts nachgerechnet.
    Das FA hat doch die Daten

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Na eben nicht, man kann mit einem beliebigen (natürlich bekannten) Anpassungsbetrag beginnen, idealerweise mit dem vom Jahr zuvor.
    Genau da liegt aber oft das Problem. Ich war im letzten Jahr mit zwei Fällen befasst, in denen für Rentnerehepaare wegen zusätzlicher Einkünfte aus einer 2016

    geerbten Beteiligung an einem Betrieb die Jahre ab 2016 nacherklärt werden mussten. Die Ehemänner waren in beiden Fällen Anfang bzw. Mitte 2018 verstorben,

    also kein Bescheinigungsabruf möglich. Die Rentenversicherung hat auch nichts herausgerückt. Bei einem Fall hat mir ein freundlicher Finanzbeamter die Daten

    telefonisch durchgegeben, den anderen musste ich ab 2005 selbst nachberechnen. Das war durchaus aufwändig.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Hallo,

    >>>Man muss bei der Eigenberechnung nämlich im ersten vollen Rentenjahr beginnen.

    Na eben nicht, man kann mit einem beliebigen (natürlich bekannten) Anpassungsbetrag beginnen, idealerweise mit dem vom Jahr zuvor.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Das mache ich so seit Jahren und es stimmt (fast) immer. Probleme gibt es nur bei ungewöhnlichen Erhöhungen, etwa im letzten Jahr mal wieder die Mütterrente.
    Bei mir selbst (männlich) stimmt das zwar auch, dennoch rate ich von der Eigenberechnung eher ab. Es ist ja nicht so schwierig, sich die korrekten Daten zu besorgen.

    Man muss bei der Eigenberechnung nämlich im ersten vollen Rentenjahr beginnen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Hallo,

    es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Einfach selber ausrechnen.

    Du hast den Rentenanpassungebetrag vom letzten Jahr, dazu addierst du die Rentenerhöhung, fertig.

    Das mache ich so seit Jahren und es stimmt (fast) immer. Probleme gibt es nur bei ungewöhnlichen Erhöhungen, etwa im letzten Jahr mal wieder die Mütterrente.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

    Die erste ist der einmalige Antrag bei der Rentenversicherung auf Zusendung der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    Die zweite ist die Einrichtung des Bescheinigungsabrufs bei Mein ELSTER (Registrierung erforderlich): https://www.elster.de/eportal/start

    Das Unterforum hier ist für deine Frage nicht das richtige Unterforum.

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  • Anpassung bei Anlage R von Elster-Formular an FA-Steuerbescheid

    Leider ist bei meiner Elster-Steuererklärung der Anpassungsbetrag der Renten-Erhöhungen im Laufe der Jahre abweichend von den Anpassungsbeträgen in den Steuerbescheiden des FA.
    Folge ist, dass ich die Steuerzahlungen nicht mehr richtig in Elster ausrechnen kann .
    Wie kann ich meine Elster-Zahlen an die des FA anpassen
    krasperg
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