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Kniffliger Fall: Als Arbeitsloser Büromöbel von Steuer absetzen Möglichkeiten

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    Kniffliger Fall: Als Arbeitsloser Büromöbel von Steuer absetzen Möglichkeiten

    Hallo ans Forum,

    folgender etwas schwieriger Fall. Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos. Zudem habe ich gesundheitlich Probleme etwas mit den Bandscheiben und habe mir daher dieses Jahr einen höhenverstellbaren Schreibtisch und "schwingenden Bürostuhl" der beim Sitzen besser für die Bandscheiben ist. Beides zusammen hat ca. 2800 € gekostet.

    kann ich das nun A) als Werbungskosten für ein Arbeitszimmer oder B) als Krankheitsbedingte Kosten absetzen?

    Vom Prinzip möchte ich das in meinem Jahr der arbeitslosigkeit nicht unbedingt von der Steuer absetzen (gibts ja eh keine), es ginge mehr drum wenn ich in 6 Monaten einen Job habe oder mich selbständig mache (könnte beides passieren) dann ist ja wieder das Prinzip: Ja ne das hätte in dem Jahr gestartet werden müssen in dem es angeschafft wurde....

    Am besten wäre es natürlich das als krankheitsbedingte Einmalkosten abzusetzen. Ich habe die Sachen wirklich rein aus gesundheitlichen Erwägungen gekauft, habe aber keinen Attest vom Arzt.

    Warum geben ich überhaupt eine Steuererklärung ab? Antwort: Weil das FA mich jedes Jahr aufs neue dazu auffordert trotz Arbeitslosigkeit (ja ist leider so).

    Viele Grüße ans Forum!

    PS noch eine Frage von meinem alten Arbeitszimmer: Ich habe meinen alten Bürostuhl per AFA auf 13 Jahre abgeschrieben, die Abschreibung läuft noch bis 2026 (weil ich den Stuhl ja auch zum Schreiben von Bewerbungen nutze etc.). Hier kam jetzt generell die Frage auf wie das istr wenn man einen Gegenstand der AFA nicth mehr nutzt, kann ich das dann auf einen Schlag absetzen oder muss man dann die Abschreibung weiter laufen lassen obwohl der Stuhl schon auf dem Müll ist? Und gleichzeitig setzt man dann schon den neuen Stuhl ab, weil die AFA halt völlig weltfremd ist? Ist schon geistig sehr wirr das alles...
    Zuletzt geändert von NoTax; 09.12.2021, 17:40.

    #2
    Irgendwie hat das alles nichts mit Elster zu tun, sondern ist eine Frage an einen Steuerberater.

    Ansonsten gucken die FÄ nach meiner Erfahrung bei agB gerne mal etwas genauer hin, und ohne Attest dürften die Aussichten eher schlecht sein.
    Vorweg genommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben gibt es, aber dann müsste der Kram halt glaubhaft für berufliche Zwecke angeschafft worden sein. Wer es glaubt...

    Irgendwie scheint mir das sehr ungeschickt aufgezogen.

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      #3
      Die andere Sache ist die,
      dass Werbungskosten nicht viel Sinn machen,
      wenn kein Einkommen vorhanden ist.

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