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Einmalzahlung Arbeitgeber mit höherer Lohnsteuer?

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    Einmalzahlung Arbeitgeber mit höherer Lohnsteuer?

    ...........
    Zuletzt geändert von ; 23.12.2021, 06:26.

    #2
    Mit dem bezogenen Krankengeld vermutlich über 410 Euro bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Für 2017 ist die seit mehr als drei Jahren überfällig. Von daher stellen sich deine Fragen nicht, gib schnellstmöglich ab und vergiss die Anlage Vorsorgeaufwand nicht.

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      #3
      Die monatlichen Lohnabrechnungen und der Lohnsteuereinbehalt sind doch völlig uninteressant und bei mehr als 410,00 € Krankengeld

      geht es, wie von Kloebi bereits erwähnt, zumindest 2017 keineswegs um eine freiwillige Antragsveranlagung. Die Einkommensteuer

      ist nun mal eine Jahressteuer.

      Muss ich dann jetzt jedes Jahr eine machen?
      Nein, wenn es keine Entgeltersatzleistungen von mehr als 410,00 € gab und keine sonstigen Einkünfte, besteht keine Erklärungspflicht.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 22.12.2021, 09:06.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Mit der Nachzahlungsberechnung für 2018 ist wohl nicht so Pauschal zu beantworten nehme ich an?
        Nein, aus Angaben zum Monatslohn und zu einer Einmalzahlung lassen sich keine Schlüsse für das Jahr ziehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Du wirst ja sehen, was das FA zu deiner Steuererklärung 2017 sagt. Ich kann mir gut vorstellen, dass du zunächst aufgefordert wirst, für die Folgejahre was abzugeben. Gerade dann, wenn sich für 2018 eine Nachzahlung ergibt, wird aus irgendeinem Grund schon eine Verpflichtung zur Abgabe bestehen, z. B. Steuerklasse 6, Freibetrag, mehrere Arbeitgeber, Lohnersatzleistungen...

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            #6
            Wäre da ein Gesamtbrutto und die anderen Werte hilfreicher oder postet man sowas hier nicht?
            Mit den Jahreswerten aus der Lohnsteuerbescheinigung kann man natürlich rechnen, aber ob du die hier veröffentlichst, ist deine Entscheidung.

            Du kannst ja auch einen Lohnsteuerrechner bemühen, die gibt es doch für jedes Jahr. https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              zu den Einmalzahlungen: Die werden natürlich nicht wie ein normaler Monatslohn abgerechnet.
              Praktisch müssen nämlich auch Steuern für die anderen Monate nachgezahlt werden (durch die Progression erhöht sich auch deren Steuersatz). Um das einigermaßen abschätzen zu können gibt es den Grenzsteuersatz (den kann man z.B. hier ausrechnen lassen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml ).
              Anmerkung: Der Grenzsteuersatz gilt nur für die ersten Euro, bei höheren Beträgen erhöht sich der Steuersatz noch weiter.

              Hier noch ein Link zum Vertiefen: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI7631094.html

              Und noch was zum Abschluß: Häufig gibt es Einmalzahlungen ja am Jahresende (Weihnachtsgeld, 13. Gehalt etc.), und im Dezember macht der Arbeitgeber meist auch einen Lohnsteuerjahresausgleich (um schwankende Lohnsummen zu bereinigen). Am Ende wirken sich diese beiden Effekte aber gegensätzlich aus (Einmalzahlung erhöht den Steuersatz, Jahresausgleich reduziert ihn), ergo kann man allein mit den Dezemberzahlen oft gar nichts mehr anfangen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8

                Zitat von Hertie
                verstehen tu ich das nicht wirklich

                Du hast 2017 eine etwas höhere Lohnsteuer gezahlt. Jetzt fällt Dir das auf. Dann gab's noch Krankengeld.

                Leider hast Du inzwischen auch noch 2018 an der Backe, ganz zu schweigen von anderen Jahren.

                Das sind also verschiedene Sachverhalte. Was willst Du da jetzt auf die Schnelle verstehen?

                Wer das doppelte verdient, der bezahlt natürlich mehr als das doppelte an Lohnsteuer. Und Krankengeld wird nicht versteuert, erhöht aber den Steuersatz.

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                  #9
                  Hallo,

                  meine Einmalzahlung findet immer im April statt und wird extrem mehr mit LS versehen als der Bruttolohn.
                  OK. Trotzdem wird der Arbeitgeber aber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht haben (außer du arbeitest in einem Kleinbetrieb).
                  Wenn du dir nun nur die Abrechnung der Einmalzahlung anschaust dann ist das zu kurz gedacht, mindestens musst du auch die Abrechnung vom Dezember dazunehmen, dort ist der Steuersatz vermutlich geringer als in den anderen Monaten.

                  Nochmal etwas anders erklärt: Der Arbeitgeber rechnet nach der Lohnsteuertabelle ab, und dort wird davon ausgegangen, dass der Lohn das ganze Jahr über gleich bleibt. Gibt es nun einzelne Monate mit mehr Lohn (etwa mit Urlaubsgeld), dann ist der Steuersatz in diesem Monat zu hoch; in den anderen Monaten ist er hingegen zu niedrig. Die zu viel gezahlte Steuer ist aber immer höher als die zu wenig gezahlte, daher wird das im Dezember durch einen Lohnsteuerjahresausgleich (den kann nur der Arbeitgeber machen) bereinigt.
                  Kommt nun noch etwas hinzu, etwa ein 13. Gehalt oder eben eine Einmalzahlung, dann stimmt natürlich erstmal gar nichts mehr, die Tabelle geht natürlich von 12 Monaten aus. Und dafür gibt es dann besondere Regelungen, siehe den Haufe-Link den ich genannt hatte. Alternativ könnte es auch mit in den jeweiligen Monat genommen werden (bei Kleinigkeiten ist eher das üblich) - bei dir April. Dann wäre dein Lohn in diesem Monat aber wahrscheinlich so hoch gewesen, dass der Spitzensteuersatz greifen würde (42%, oder sogar 45%).

                  Muss ich die gesondert angeben?
                  Du musst nur das erklären was in der Lohnsteuerbescheinigung steht.
                  Eine Einmalzahlung wird auch nicht anders besteuert, es ist halt nur so, dass du dadurch insgesamt mehr verdient hast, und damit steigt eben der Steuersatz.

                  Ich finds eben seltsam das die Einmalzahlung mehr besteuert wird und ich dann am ende des Jahres nochmal mehr bzw nachzahlen soll.
                  Eigentlich sollte es durch eine Einmalzahlung nicht zu einer nennenswerten Nachzahlung kommen. Ich tippe in deinem Fall auf das Krankengeld als Ursache.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Leider kamen in kurzer Zeit auch kommentare die mich eher beunruhigen weil ich mich nciht auskenne.
                    Daher werde ich diese plattform zukünftig besser meiden.,
                    Augen zu und durch ! Du glaubst wirklich, das Problem mit deiner rückständigen Erklärung für 2017 löst sich dadurch, dass ich das Thema schließe ?

                    2017 ist doch kein so großes Problem, ElsterFormular hat dir eine Erstattung von 150,00 € berechnet. Warum beunruhigt dich das ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Leute gibt's. Er glaubt wohl die Vogel Strauß-Taktik durchziehen zu können, wenn er hier sein Posts löscht und seinen Forumsuser killt. Was das mit seiner Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt zu tun hat, weiß der Himmel.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Was das mit seiner Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt zu tun hat, weiß der Himmel.
                        Einige Antworten hier haben @Hertie eben beunruhigt, was soll man da machen ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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