Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nach Berechnung kommt EHW Elster-/Steubel-Hinweise mit dem ich nichts anfangen kann

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nach Berechnung kommt EHW Elster-/Steubel-Hinweise mit dem ich nichts anfangen kann

    Hallo,
    ich mache seit Jahren meine Steuerklärung über Elsterformular. Sitze gerade an der Erklärung für 2017, eigentlich alles fertig, Daten wie immer aus Vorjahreserklärung übernommen und die Zahlen entsprechend angepasst und nun kommt nach erfolgter Berechnung folgender Fehler auf dem Berechnungsformular womit ich nix anzufangen weis...

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise

    Sie haben Arbeitslohn erklärt, von dem zu Recht kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, und Ihre
    tatsächlichen Werbungskosten sind größer als der Werbungskosten Pauschbetrag. Bitte prüfen Sie, ob
    Sie einen Eintrag bei den Werbungskosten in Sonderfällen vornehmen müssen.


    ?????????????????????????????????????????????????? ??????????????


    Ich habe ganz normal alles eingegeben wie immer. Wer kennt sich aus und hat ne Idee?

    Die Plausibilitätsprüfung ergibt keine Fehler

    Danke schonmal für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von Uepse_elster; 29.12.2021, 23:42.

    #2
    Hallo,

    Falls du AN bist, gehören die Werbungskosten nicht in Zeile 91 ff. Anlage N
    Falls du REntner bist gehören die WK hierhin.
    Außerdem ist diese Meldung ein Hinweis und keine Fehlermeldung.
    Erfolgt eine Berechnung?
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ja ja, auf dem letzten Drücker, und dann kommt die Panik hoch, wenn es nicht gleich passt :-)

      Du hast in der Anlage N in der Zeile 21 (nicht die Zeile 21 der Pseudo-Lohnsteuerbescheinigung, sondern unterhalb der Lohnsteuerbescheinigung) einen Wert eingetragen, ggf. 0. Dann will Elsterformular auch Werbungskosten genau zu diesem Arbeitslohn wissen, ggf. ebenfalls 0, was im Abschnitt "Werbungskosten in Sonderfällen" in Zeile 95 einzutragen ist. Also letztlich genau das, was die Fehlermeldung auch sagt.
      Zuletzt geändert von Picard777; 30.12.2021, 00:23. Grund: Rechtschreibfehlerhunting
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Falls du AN bist, gehören die Werbungskosten nicht in Zeile 91 ff. Anlage N
        Falls du REntner bist gehören die WK hierhin.
        Außerdem ist diese Meldung ein Hinweis und keine Fehlermeldung.
        Erfolgt eine Berechnung?
        Ich glaube, das hast Du verdreht: Nach der Meldung hat er speziellen Arbeitslohn erklärt und gerade keine speziellen Werbungskosten. Du gehst aber vom umgekehrten Fall aus, dass er spezielle Werbungskosten erklärt hätte.
        Zuletzt geändert von Picard777; 30.12.2021, 00:23. Grund: Rechtschreibfehlerhunting
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Danke, die Zeile 21 war der Übeltäter, habs auch grade gefunden.(allerdings war es auch eine vom Vorjahr übernommene Angabe)

          Und ja, natürlich auf den letzten Drücker Gott sei dank spar ich mir mittlerweile den Weg, die UL noch am 30.12. beim FA einwerfen zu müssen ...

          Kommentar


            #6
            Mich hatte zunächst auch irritiert, dass aus der Vorjahresübernahme in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 5 ein Betrag stand, den ich nicht zuordnen kann.
            Dachte erst es is der ZVK-Beitrag, aberder weicht davon ab, hab die UL der letzten Jahre überprüft und finde keine Idee. Scheint auch aus ner anderen Zeile übernommen zu sein, jedoch finde ich auch keinen identischen Betrag

            Kommentar


              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

              Ich glaube, das hast Du verdreht: Nah der Meldung hat er speziellen Arbeitslohn erklärt und gerade keine speziellen Werbungskosten. Du gehst aber vom umgekehrten Fall aus, dass r spezielle Werbungskosten erklärt hätte.
              Hallo,

              danke, du hast recht
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                Uepse_elster

                Was ist UL?
                Universelles Leben?
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Hallo
                  FIGUL sry, UL = Unterlagen (die Universelles Leben würde in dem Zusammenhang auch eher wenig Sinn ergeben... ...eigentlich in jedem Zusammenhang... ich schiebs ma auf die Uhrzeit...)

                  Gruß Uepse
                  Zuletzt geändert von Uepse_elster; 30.12.2021, 00:12.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Uepse_elster Beitrag anzeigen
                    UL = Unterlagen
                    Eine eher außergewöhnliche Abkürzung für die Einkommesteuererklärung

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X